Stehen mir Waschmaschine und Trockner bei einer trennung zu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Stehen mir Waschmaschine und Trockner bei einer trennung zu?

Hallo Frau Bader, ich habe mal zwei Fragen, 1.: Der Vater meines Kindes hat sich von mir getrennt und möchte nun seine Waschmaschine und seinen Trockner mitnehmen (hat er bezahlt, steht aber in meiner Wohnung, wir haben nicht zusammen gewohnt), weil ich ja nicht ausschließlich für sein Kind, sondern auch für mein großes Kind und mich wasche. Ich kann mir allerdings so auf die schnelle keine neuen Geräte leisten. Muss ich sie ihm da jetzt sofort mitgeben, oder muss er warten, bis ich mir Ersatz besorgt habe? Und 2.: Er hat die Vaterschaft anerkannt, ich habe aber das alleinige Sorgerecht. Nun hat er ein Umgangsrecht, was ja auch sehr Sinnvoll ist, nur ist ihm mir gegenüber schon zwei mal die Hand ausgerutscht (ja, ich habe ihn provoziert- auch wenn das keine Rechtfertigung ist). Was ich aber viel schlimmer finde, er hat auch meinem großen Kind (schwerst-mehrfachbehindert, kann u.a. nicht sprechen) schon mehrfach auf die Finger gehauen. Mir geht das eindeutig zu weit, weswegen ich ihm das natürlich untersagt habe. Er nannte es "lernen durch Schmerz", würde bei jedem Kind helfen. Bei meinem aber nicht, es kann das gar nicht umsetzen. Hier geht es aber auch ums Prinzip. Muss ich ihm einen Umgang gewähren? Bis jetzt war er seinem Kind gegenüber immer sehr fürsorglich. Trotzdem bin ich von dem Gedanken nicht begeistert. Er will auch das gemeinsame (oder alleinige- das weiß ich nicht) Sorgerecht beantragen. Geht das so einfach? Ich hoffe sie können mir helfen. Vielen Dank im voraus

von reni1989 am 29.05.2016, 21:26



Antwort auf: Stehen mir Waschmaschine und Trockner bei einer trennung zu?

Hallo, 1. Bei der Trennung darf derjenige, bei dem die minderjährigen Kinder leben, wichtige Dinge wie Waschmaschine behalten - der Trockner wird nicht dazugehören. 2. Das alleinige Sorgerecht wird er nicht bekommen 3. Wenn das Kind, bei dem er Umgangsrecht hat, nicht gefährdet ist, wird man da nichts machen können. Umgehen Sie es, dass er mit Ihrem anderen Kind zusammentrifft o mit Ihnen - zB kann das Kind zur Ausübung des Umgangsrechtes im KiGa abgeholt werden u abends bei einer Nachbarin abgegeben werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.05.2016



Antwort auf: Stehen mir Waschmaschine und Trockner bei einer trennung zu?

Es sind seine Geräte, er kann es vermutlich nachweisen, es gab keinen gemeinsamen Haushalt und in dem Sinne gemeinsame Anschaffungen. Arschloch ja, aber seine Geräte, Du musst sie rausrücken. Gibt es Anzeigen wegen Gewalt, kannst Du das nachweisen ? Er hat sein Kind nie geschlagen, also kannst Du keinen Umgang verweigern. Besprecht beim Jugendamt wie und wann, verbindlich. Und am besten dann Umgang ohne Dich und das andere Kind, das ist zu stressbeladen. Gemeinsames Sorgerecht bekommt er per Antrag relativ sicher. Und Du sagst ja selbst dass er da recht fürsorglich war. Versuche ihn und sein Kind von Dir und den Beziehungsproblemen zu isolieren, das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Ab zum Jugendamt und im Sinne des Kindes eines Lösung finden.

von Sternenschnuppe am 29.05.2016, 23:00



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