Hallo Frau Bader, ich habe mal zwei Fragen, 1.: Der Vater meines Kindes hat sich von mir getrennt und möchte nun seine Waschmaschine und seinen Trockner mitnehmen (hat er bezahlt, steht aber in meiner Wohnung, wir haben nicht zusammen gewohnt), weil ich ja nicht ausschließlich für sein Kind, sondern auch für mein großes Kind und mich wasche. Ich kann mir allerdings so auf die schnelle keine neuen Geräte leisten. Muss ich sie ihm da jetzt sofort mitgeben, oder muss er warten, bis ich mir Ersatz besorgt habe? Und 2.: Er hat die Vaterschaft anerkannt, ich habe aber das alleinige Sorgerecht. Nun hat er ein Umgangsrecht, was ja auch sehr Sinnvoll ist, nur ist ihm mir gegenüber schon zwei mal die Hand ausgerutscht (ja, ich habe ihn provoziert- auch wenn das keine Rechtfertigung ist). Was ich aber viel schlimmer finde, er hat auch meinem großen Kind (schwerst-mehrfachbehindert, kann u.a. nicht sprechen) schon mehrfach auf die Finger gehauen. Mir geht das eindeutig zu weit, weswegen ich ihm das natürlich untersagt habe. Er nannte es "lernen durch Schmerz", würde bei jedem Kind helfen. Bei meinem aber nicht, es kann das gar nicht umsetzen. Hier geht es aber auch ums Prinzip. Muss ich ihm einen Umgang gewähren? Bis jetzt war er seinem Kind gegenüber immer sehr fürsorglich. Trotzdem bin ich von dem Gedanken nicht begeistert. Er will auch das gemeinsame (oder alleinige- das weiß ich nicht) Sorgerecht beantragen. Geht das so einfach? Ich hoffe sie können mir helfen. Vielen Dank im voraus
von reni1989 am 29.05.2016, 21:26