Liebe Frau Bader,
Ich bin seit 2002 fest angestellt. Die erste Entbindung War 12.12.2010, die zweite war 13.03.2013. Bin bis 03.10.2016 in Elternzeit. Ich wollte am 04.10.2016 wieder Vollzeit anfangen, jedoch habe ich erfahren das ich schwanger bin. Mein Frauenarzt möchte mir dann ein BV ausstellen, steht mir das denn zu oder nicht? Ich bin ja seit fast 6Jahren zuhause. Wie sieht es dann mit Elterngeld aus? Über ein kurzes Feedback würde ich mich sehr freuen.
von
meleknur12
am 11.02.2016, 19:14
Antwort auf:
stehe in einem unbefristeten vertrag
Hallo,
das kann so nicht sein, die zweite Elternzeit endet mit dem dritten Geburtstag. Oder hat der Arbeitgeber eine Übertragung der Restmonate von Kind eins zugestimmt?
Ein Beschäftigungsverbot spielt erst eine Rolle nach Beendigung der Elternzeit.
Sie bekommen nur den Pauschbetrag des Elterngeldes plus den Geschwisterbonus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.02.2016
Antwort auf:
stehe in einem unbefristeten vertrag
Das BV greift frühestens nach dem Ende der EZ, aber da dürftest du ja eh schon fast ET haben, oder?
Elterngeld wird nur der Mindestsatz werden.
Du kannst die EZ nicht eher beenden, um ins BV zu gehen, frühestens zum neuen Mutterschutz kannst du die EZ beenden, um volles Mutterschaftsgeld zu erhalten.
von
malini
am 11.02.2016, 19:18
Antwort auf:
stehe in einem unbefristeten vertrag
Hallo malini, danke für die antwort. Der ET ist 01.11.2016 so steht es im Mutterpass.
von
meleknur12
am 11.02.2016, 19:22
Antwort auf:
stehe in einem unbefristeten vertrag
Dann ist das BV hinfällig, da der Mutterschutz ja vor Ende der EZ beginnt.
von
malini
am 11.02.2016, 19:40
Antwort auf:
stehe in einem unbefristeten vertrag
Achsoo, ok jetzt kapier ich es. DANKE.
Wäre ich quasi im sept. 16 Schwanger geworden dann könnte man im Oktober den BV ausstellen lassen und somit während der SS noch "voll bezahlt" worden.
Lieben Dank. :)))
von
meleknur12
am 11.02.2016, 19:44
Antwort auf:
stehe in einem unbefristeten vertrag
Ja genau. So ist das Timing zumindest diesbezüglich "blöd". Wenn du jetzt die aktuelle EZ zum neuen Mutterschutz hin beendest, bekommst zumindest im Mutterschutz Vollzeitgehalt.
von
malini
am 11.02.2016, 19:51
Antwort auf:
stehe in einem unbefristeten vertrag
EG wird der Sockelbetrag von 300€ . Du kannst die EZ zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, dann bekommst du wieder Mutterschutzgeld.
von
sternenfee75
am 11.02.2016, 19:52