Hallo,
durch Zufall habe ich über die Zeitung erfahren, das meine Firma (wo ich zu Zeit im Erziehungsurlaub bin) den Standort wechseln will. Das heißt, sie ziehen von Duisburg in Richtung Frankfurt am Main.
Was passiert denn nun mit meiner Stelle, ich bin doch nicht so flexibel einfach dort hinzuziehen!!!???
Wißt Ihr bei wem ich mich (außer meinem Arbeitgeber) informieren kann, welche Rechte und Pflichten ich habe?
Danke, schonmal.
Niracolix
Mitglied inaktiv - 24.11.2002, 20:27
Antwort auf:
Standortwechsel der Firma
Hallo,
wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Eine Versetzung kann man Ihnen anbieten, wenn das für Sie nicht in Betracht kommt, ist die Kü wirksam. Hierzu braucht der AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht.
Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU erst einmal weiter.
Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU).
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält man sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht.
Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr.
Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen.
Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt.
Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten).
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.11.2002