Huhu, das Elterngeld wurde nun letztmalig im April 2010 bis 12.Mai 2010 gezahlt. Jedoch wird meine Frau nun einen Arbeitsvertrag in Teilzeit 50% zum 1. Mai 2010 bekommen. Eingesetzt wird sie aber erst ab 15 Mai in einem Krankenhaus als Krankenschwester. Vorteil für den AG, sie kann 10 Tage komplett voll arbeiten im Mai. Leider stehen wir jetzt vor dem Problem, müssen wir das gegenüber der Elterngeldstelle angeben bzw. wird eine Rückforderung von Elterngeld folgen. Wenn ja, wie wird das berechnet? Gruß Ralf
Mitglied inaktiv - 25.04.2010, 08:33