Frage: Sozialhilfe oder ALG 2 ???

Hallo, ich bin zur Zeit sozusagen Hausfrau und Mutter, auch vor der Schwangerschaft habe ich wegen meinem Ex-Freund nicht gearbeitet und war auch viel krank in der Zeit..... nun habe ich einen Sohn der bald 3 Jahre alt ist; von da an bekomme ich dann keinen Unterhalt mehr für mich. Was mache ich dann -- ich meine, klar will ich versuchen eine Arbeit zufinden; (ein 400€ Job wäre ideal) aber wenn ich doch nichts finde, muß ich dann ALG 2 oder Sozialhilfe beantragen um unseren Lebensunterhalt bestreiten zukönnen ??? Denn weil ich ja so lange nicht gearbeitet habe, steht mir ja kein Arbeitslosengeld zu! Ich blicke da echt seit diesem Hartz 4 nicht mehr durch............. Danke schön für ihre Antwort

Mitglied inaktiv - 06.05.2005, 15:44



Antwort auf: Sozialhilfe oder ALG 2 ???

Hallo, doch, es gibt noch Sozialhilfe. Aber nur, wenn man nicht mind. 3 Std/ Tag dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Ab dem 3. Geb. tun Sie das. Also: schnellstmöglich auf dem AMt melden wegen Harzt IV. Gruß, #NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.05.2005



Antwort auf: Sozialhilfe oder ALG 2 ???

Hallo, du musst ALG2 beantragen, es gibt keine Sozialhilfe mehr. LG Susann

Mitglied inaktiv - 09.05.2005, 10:54



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit während Bezug vom Alg 2

Sehr geehrte Frau Bader, ist es rechtlich möglich während dem Bezug vom Alg 2 (Hartz-IV) in Elternzeit zu gehen? Ich bedanke mich vorab und verbleibe Müslüm


Elternzeit während Bezug vom Alg 2

Mit Elternzeit meine ich, dass ich in dieser Zeit der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehe, bzw. nicht an irgendwelche Maßnahmen teilnehmen muss. Ob es zu rechtlich möglich ist.


Bekomme ich einen Elterngeld Freibetrag trotz Alg 2

Sehr geehrte Frau Bader, Derzeit wird mein Elterngeld berechnet für mein im April 2018 geborenes Kind. Da ich im Jahr 2017 freiberuflich gearbeitet habe wird das Einkommen aus dem Kalenderjahr 2017 berechnet. Zurzeit lebe ich von ALG 2, bekomme ich trotzdem einen Freibetrag von 300 Euro oder wird auch dieser als Einkommen, trotz Erwerbstätig...


Darf das Amt Mutterschaftsgeld bei ALG 2 anrechnen wenn man es bei ALG 1 bekam ?

Hallo Frau Bader, direkt nach meiner Ausbildung habe ich seit dem 1.7.17 direkt ALG 1 erhalten wurde jedoch 6 Wochen vor der Geburt meines Kindes auf ALG 2 versetzt. ich habe von meiner Krankenkasse Mutterschaftsgeld erhalten als ich noch ALG 1 erhielt. Darf das Jobcenter das Mutterschaftsgeld jetzt auf mein ALG 2 anrechnen ? Was darf das Jo...


Von ALG 1 zu ALG 2 in der Schwangerschaft. Was kann ich beantragen?

Guten Abend Frau Bader, Ich habe vor kurzem erfahren das ich schwanger bin und der voraussichtlich Termin Anfang Juli sei was bedeutet, dass mein Mutterschutz am 28. Mai 2019 beginnt. Leider bin ich zur Zeit arbeitslos und würde bis Februar 2019 ALG 1 beziehen (falls ich bis dahin keine Stelle bekomme). Das bedeutet auch, dass ich für 3 Monate ...


Alg 2 /Jugendamt

Hallo, Ich habe eine Frage und zwar : was darf das Jugendamt und was darf es nicht? Ich beziehe Alg 2, darf mir aufgrund dessen das Kind weg genommen werden? Was muss ich alles dem Jugendamt erzählen und was kann ich für mich behalten, was muss ich denen zeigen, wenn sie in meiner Tür stehen? Mein Partner geht einer Maßnahme nach vom Jobcenter wo...


Krippenplatz und ALG 2 ?

Sehr geehrte Frau Bauer, Ich habe eine Frage und hoffe sie können mir weiterhelfen. Ich bin alleinerziehend Mutter einer 2 jährigen Tochter. Vor und während meiner SS habe ich die letzten 13 Jahre als Arzthelferin in einer Praxis gearbeitet. Ich habe damals eine Elternzeit von 2 Jahren beantragt, die ich aber jetz auf 3 Jahre verlängert habe. D...


Alg 2 und Verkäufe

Hallo, Meine Bekannte möchte gerne ihre Wohnung ausmisten und diverse Dinge verkaufen, um Rechnungen zu begleichen usw. Da sie aber auf Alg 2 Bezug ist, habe ich sie erstmal davor gewarnt, dass es als Einkommen angerechnet werden könnte. Sie meine aber, dass es sich bei einem Verkauf einer bereits in ihrem Besitz befindlichen Violine (300) ode...


Erneut Schwanger in Elternzeit /ALG 2 Leistungen

Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: In Oktober 2021 ist meine Tochter geboren. Erstmals hatte ich 1 Jahr Elternzeit beantragt, diese habe ich aber um noch ein Jahr verlängert -also bis Oktober 2023. Jetzt bin ich aber in zwischenzeit wieder schwanger von unser 2. Kind und muss mein Arbeitgeber noch da drüber noch informieren....