Guten Tag, mein Freund (25) hat eine 3jährige, uneheliche Tochter. Seine Ex-Freundin / die Mutter des Kindes ist generell gegen den Umgang zwischen den beiden (hat mittlerweile auch neuen Partner, weiteres Kind) - wurde aber auf ewigen hin und her vom Gericht entschieden, einen Pfleger zwecks dem Umgangsrecht zu vereinbaren - was jetzt auch so kam! Die Mutter ist aber gegen dieses Urteil und sie versucht, das Kind vom leiblichen Vater zu entfremden (sie bringt jetzt öfter Sätze wie "ich habe Angst vor dir", "du bist der Vater, nicht der Papi" usw.). Auch generell ist sie (die Mutter) sehr unkooperativ und unfreundlich. Mein Freund hat sich mal wieder beim Jugendamt erkundigt und dieser eine Herr, der den Fall schon lange kennt, meinte, er würde der Mutter (an Stelle des Gerichts) sofort das Sorgerecht entziehen. Damit hat er meinem Freund natürlich einen - meines Erachtens - ziemlichen Floh ins Ohr gesetzt. Es wäre unrealistisch, weil mein Freund noch daheim wohnt, bis spät abends arbeitet usw. Meine Frage nun: a) welchen Einfluss kann diese Aussage bzw. welche Kraft hat das Jugendamt vor Gericht? b) ist es wirklich so "einfach", der Mutter das Sorgerecht vollkommen zu entziehen? denke ja wohl eher nein, denn sonst geht es dem kind ja gut - "nur" die eltern streiten c) überprüft nicht erst das Gericht / Jugendamt, wie es dem Kind beim Vater gehen würde und wenn er noch daheim wohnt und er und auch andere Familienmitglieder arbeiten stellt das doch ein Hindernis dar, oder? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort. Liebe Grüße, Bianca
Mitglied inaktiv - 10.05.2003, 12:56