Liebe Frau Bader,
meine Frage betrifft das Sorgerecht meiner Tochter im Falle, dass mir etwas passieren sollte.
Sachverhalt:
Ich lebe mit meinem Partner und meiner Tochter zusammen. Mein Freund ist nicht der leibliche Vater. Der biologische Vater lebt im Ausland. Ich möchte gerne absichern, dass im Falle eines Unglücks mein Lebenspartner das Sorgerecht für meine Tochter erhält. Rechtlich sind die beiden ja nicht miteinander vebunden, kann ich ein Testament machen, in dem ich dies festlege? Wenn ja, muss dies bei einem Notar beglaubigt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort,
viele Grüße, Hopy
Mitglied inaktiv - 13.11.2002, 17:42
Antwort auf:
Sorgerecht
Hallo,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht.
Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.11.2002