Frage: Sorgerecht

Hallo Frau RA Bader, wie sieht es bei HC-Eltern und paralleler Elternschaft mit der Genehmigung auf gemeinsames Sorgerecht aus? LG Dani

Mitglied inaktiv - 22.01.2014, 11:30



Antwort auf: Sorgerecht

Hallo, primär stellt sich die Frage des Kindeswohl und ob eine Ausübung des gemeinsamen Sorgerechtes überhaupt machbar ist. Das kann nur ein Richter vor Ort entscheiden. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.01.2014



Antwort auf: Sorgerecht

Meinst du mit HC-Eltern hochstrittige Paare? Mit "paralleler Elternschaft" kann ich leider gar nichts anfangen; die Eltern sind doch immer parallel Eltern und niemals nacheinander...

von Pamo am 22.01.2014, 12:09



Antwort auf: Sorgerecht

:-) Aber vielleicht sollte die Posterin mal mehr als einen Satz schreiben und diesen abgewandelt in 23 Versionen, wenn sie eine anständige Antwort haben will. So langsam ist ja sogar Frau Bader genervt. Also : Worum geht es genau ?

von Sternenschnuppe am 22.01.2014, 12:12



Antwort auf: Sorgerecht

Sorry, nerven will ich damit Keinen :-) bin nur etwas im Zeit- und Termindruck zur Zeit. Mir wurde gesagt, da mein Exmann an keinerlei Beratungen mitwirkt, dass es bei uns auf HC-Elternschaft (hochstrittige Elternebene und parallele Elternschaft im Gegensatz zu kooperativer Elternebene) hinausläuft. Er beantragte aber gleichzeitig das gemeinsame SR. Wie weit sind die Chancen, dass er es unter den Umständen bekommt!? Sorry, hoffe mich jetzt besser ausgedrückt zu haben!!! LG

Mitglied inaktiv - 22.01.2014, 12:27



Antwort auf: Sorgerecht

Ich will Dir nix Böses, aber ich habe Dir gestern dazu geantwortet. Deine Frage ist doch inhaltlich total identisch.

von Sternenschnuppe am 22.01.2014, 12:29



Antwort auf: Sorgerecht

Im Moment sagt man, dass er es bekommen wird, wenn es das Kindeswohl nicht gefährdet. Und das scheint nicht der Fall zu sein, die Konflikte finden ja zwischen euch statt. Falls es dann trotzdem so ist, dass er durch Abwesenheit und Unterschriftsverweigerungen auffällt, kannst du seine Unterschriften ersetzen lassen und die alleinige Teilsorge beantragen. Wenn du schriftlich stark bist und Belege hast, dann würde ich das jetzt schon anführen und ihm zwar das Sorgerecht "geben", aber vor Gericht darum bitten dass dir das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge und Schulsorgerecht zugesprochen wird. Dann ist er formell sorgeberechtigt, doch kann dich kaum behindern.

von Pamo am 22.01.2014, 12:52



Antwort auf: Sorgerecht

LIEBEN DANK!!!

Mitglied inaktiv - 22.01.2014, 13:22



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