Ich und der Vater meines Kindes "wir waren nicht verheiratet " wir wohnen & sind nicht mehr zusammen" haben gemeinsames-Sorgerecht für unsere Tochter. Er kümmert sich aber überhaupt nicht um sie, zahlt keinen Unterhalt und hat auch kaum kontakt. und seine neue freundin will auch nichts mit seinem kind zu tun haben, hat sie gesagt, (Er wohnt bei ihr).
gibt es die Chance o. die Möglichkeit, das ich das Alleinige-Sorgerecht bekommen könnte ? Und kann / darf ich ihm den Kontakt zu seiner Tochter untersagen?
von
rina84
am 28.11.2011, 17:52
Antwort auf:
Sorgerecht
Hallo,
Umgangsrecht: da muss es Gtründe geben, die das gesundheitliche Wohl des Kindes gefährden, die leigen hier augenscheinlich nicht vor
Sorgerecht: da muss er sich schon mehrere Jahre gar nicht gekümmert haben, bevor ein gericht dem statt gibt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.11.2011
Antwort auf:
Sorgerecht
hallo
die aussichten sind ganz schlecht wenn nicht sogar unmöglich,das sg wird nur entzogen wenn es dem kindeswphl dient!
ed.h er würde euer kind misshandeln usw,aber auch da ist es schwer oft kommt es dann zu betrutem umgang.
wenn die freundin keinen kontakt haben will dann ist das so,dann muss sie die zeit halt woanders verbringen wenn die kleine beim papa ist,aber das kann sich auch noch ändern,alle müssen erstmal mit der situation klar kommen!
warum willst du genau das alleinige sg haben,sehr viel änder sich dann nicht,kiga schulanmeldung usw kann man auch ohne den vater machen.
von
CKEL0410
am 29.11.2011, 09:13