Mein Ex und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere 2 Kinder. Ich wohne mit den Kindern 400 km entfehrnt vom Ex, mein Sohn hat ADHS und wird auch wegen der Trennung kinderpsychiarisch behandelt. Hier brauche ich für jeden Behandlungsschritt immer die Unterschrift vom Kindsvater. 1. Muss ich immer ewig drauf warten und 2. finde ich es sinnig, weil ich der Meinungbin dass mein Ex die notwenigkeit der Behandlungen ohnehin nciht einschätzen kann, da er sich seit nun einem Jah gar nciht mehr gemeldet hat. Er hat den Kontakt gänzlich abgebrochen. Auch für die Schuleinschreibung in der weiterführenden Schule und die für die Einschulung unserer Tochter brauche ich sein EInverständnis, find ich genauso sinnlos, wie will er das beurteilen kennt er doch seine Kinder kaum mehr, denn schon vor der Funkstille war der Kontakt spärlich. Vorschläge für besseren Kontakt werden abgebolckt, also er will gar keinen Kontakt zu den Kindern.
Gibt es die Möglichkeit "Teile" der Elterlichen Sorge auf mich allein zu übertragen? Also dass ich wenigstens solche Entscheidungen wie die Psychiatrische Behandliung und die Schulwahl allein treffen kann?
Danke für Ihre Mühe
von
Julisa
am 22.05.2011, 00:38
Antwort auf:
Sorgerecht
Hallo,
Sie können versuchen, das gemeinsame Sorgerecht aufheben zu lassen - aber da müssen schon sehr driftige Gründe vorliegen. Ansonsten kann Ihr mann, wenn er das tut, eine Vollmacht für dieses Bahendlung ausstellen.
oder man kann die Zustimmung richterlich ersetzen lassen.
Lieeb Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.05.2011
Antwort auf:
Sorgerecht
du kannst die unterschrift richterlich ersetzen lassen, passiert das öfter, daß du das gericht um hilfe bitten mußt, kannst du einen antrag auf alleiniges sorgerecht stellen, soweit ich informiert bin, hast du dann gute chancen!
Mitglied inaktiv - 22.05.2011, 09:33
Antwort auf:
Sorgerecht
wenn sich der kindsvater eh nicht um die kinder kuemmert, bzw sich nicht darum bemueht, wuerde ich an deiner stelle das alleinige sorgerecht beantragen, dann hast du den ganzen stress nicht mehr.nach einem jahr ohne kontakt wuerde selbst das jugendamt bei umgangsrecht viele abstriche machen, da der kontakt zu den kindern erst wieder langsam aufgebaut werden muesste. lass dich von einem anwalt beraten, dann kannst du bei zweifeln immernoch ueberlegen ob du diesen schritt machen moechtest.
Mitglied inaktiv - 22.05.2011, 14:20