hallo frau bader,
mein freund und ich haben einen sohn von 1 jahr. wir führen eine wochenend-beziehung und das sorgerecht liegt bei mir. ich lebe mit meinem sohn im haus meiner eltern, allerdings in einer eigenen wohnung.
nun meine frage: falls mir etwas zustossen sollte, wer ist dann sorgeberechtigt? falls das sorgerecht auf meinen freund übergeht, kann er dann unseren sohn nehmen und zurück nach dortmund ziehen (das ca. 300 km von hier entfernt ist) und meine eltern bekommen dann ihren enkel gar nicht mehr zu gesicht?
ist es ratsam, meine wünsche für den fall, dass mir etwas zustösst, schriftlich festzulegen?
ich hoffe, sie können mir weiter helfen.
schönen dank schon mal und viele grüße
Mitglied inaktiv - 08.12.2005, 10:27
Antwort auf:
sorgerecht
Hallo,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.12.2005