hallo
wie sieht es aus, wenn man sich trennt mit dem sorgerecht? wenn der vater auf einmal meint, er würde sein kind mitnehmen wenn er geht, sich dabei aber nie richtig um sein kind gekümmert hat, die mutter auch nicht berufstätig ist und im Elternhaus (der mutter) lebt und es auch eine Betreuung für das Kind gäbe, wenn die mutter wieder arbeiten gehen müsse. Hat der Vater ein recht darauf sein kind einfach mitzunehmen?
Mitglied inaktiv - 07.05.2005, 08:49
Antwort auf:
sorgerecht
Hallo,
Das Kind/ die Kinder kann er Ihnen nicht wegnehmen.
Männer drohen häufig damit.
Es ist so, dass der das Aufenthaltsrecht bekommt, bei dem sich das Kind schon vor der Trennung regelmäßig aufgehalten hat. Man spricht da vom gewohnten Lebensmittelpunkt. In der Regel also die Mutter, die sich den ganzen Tag über mit dem Kind beschäftigt. Es sei denn, die ist nicht geeignet (Alkoholismus etc.). Wenn Sie dem Kleinen mal auf den Po geben, reicht das nicht aus.
Anders, wenn der Schwiegervater vor Gericht aussagt, Sie würden den Kleinen häufig schlagen (wenn er lügt).
Wenn der Vater vorher das Kind betreut hat, ist damit zu rechnen, dass er das Aufenthaltsrecht erhält.
Sonst auch dann nicht, wenn er sich besonders gut mit dem Kind versteht.
Sie dürfen sich nicht unterkriegen lassen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.05.2005
Antwort auf:
sorgerecht
hallo, solange man nicht verheiratet ist kann der vater nichts, es sei den man hat beim jugendamt ein schreiben gemacht wo beide das sorgerecht haben...
( es steht leider nicht oben ob scheidung oder so trennung )
kenne es von meiner schwesters freund bei ihm ist es genau so er musste sogar um erlaubnis fragen ob er mit dem kleinen über pfingsten im urlaub fahren darf...nur so zum beispiel ob der kindsvater einfach sein kind der mutter wegnehmen darf. hoffe hab es nicht falsch vormuliert
Mitglied inaktiv - 07.05.2005, 15:56