vielleicht ist meine frage etwas merkwürdig. aber ich würde gerne wissen, wie es sich verhält, falls mir etwas zustoßen sollte. ich bin alleinerziehend und habe das alleinige sorgerecht für mein baby.
wie kann man absichern, daß mein kind, im falle meines Todes nicht ins heim kommt.
muß ich ein testament machen oder würde es automatisch zu seinen vater kommen???
obwohl wir nie verheiratet waren.
vielen lieben dank
vetti
Mitglied inaktiv - 08.12.2002, 19:56
Antwort auf:
Sorgerecht im Falle meines Todes
Hallo,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht.
Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.12.2002
Antwort auf:
Sorgerecht im Falle meines Todes
Hi,
da ich selnber getrenntlebender Vater bin, habe ich mich über dieses Thema schon informiert.
Nach deinem Tode würde der Vater das alleinige Sorgerecht dann bekommen, wenn es dem Wohl des Kindes dient.
Hättest ihr gemeinsame Sorge, würde er automatisch das alleinige Sorgerecht bekommen.
Du kannst zwar sowas ähnliches wie ein Sorgetestament abfassen, trotzdem würde das Familiengericht das über das Jugendamt überprüfen lassen.
Gruss
Mitglied inaktiv - 09.12.2002, 07:54
Antwort auf:
Sorgerecht im Falle meines Todes
dann danke ich dir erst mal recht herzlich. ich denke zwar nicht daran sobald diesen planeten zu verlassen aber ich möchte doch absichern, falls mir was zustößt, daß mein kleiner bei seinen papa (der ihn sehr liebt, sich aber doch recht wenig kümmert) aufwächst und nicht bei "irgendwem"
lg
vetti
Mitglied inaktiv - 10.12.2002, 19:22
Antwort auf:
Sorgerecht im Falle meines Todes
Hallo Vetti,
da mir bei der Geburt es fast passiert wäre und die Ärzte nicht wußten ob ich durchkomme, aber ich hate wohl sehr starken willen weiter zu leben und für meine Zwillinge da sein zu wollen, hatte ich mich auch mal informiert.
Solange man das alleinig Sorgerecht hat und auch keine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben wurde von Dir und dem Kindsvater bzw. Erzeuger kommen die Kinder meistens falls sie nicht zu alt sind bei Deinen Eltern unter.
Das geschah bei Bekannten von mir, der kleine ist bei der Oma groß geworden.
Und wenn Du das alleinige Sorgerecht hast kannst Du auch bestimmen wo der kleine oder die kleine hin kommen soll.
Liebe Grüße
und bitte denk nicht an sowas sei für dein Spatz immer da er brauch die Mama noch sehr lange. ;o) Viel Glück und alle Gute für Euch zwei.
Mitglied inaktiv - 10.12.2002, 21:29
Antwort auf:
Sorgerecht im Falle meines Todes
danke liebe diana!!!
gedanken muß man sich aber eben doch machen, manchmal geht es schneller als man denkt.
da kannst du und deine familie aber echt froh und glücklich sein, daß noch mal alles gut gegangen ist bei dir. man man
lg
vetti
Mitglied inaktiv - 11.12.2002, 21:09