Hallo zusammen,
ich hoffe Sie können mir nochmal Auskunft geben Frau Bader und vielleicht hat es jemand von euch schon hinter sich..
Und zwar habe ich jetzt gelesen dass die Klinik wo ich entbinden will (bin nicht verheiratet) unter anderem einen Antrag haben möchte wenn das Kind den Nachnamen des Vaters haben soll!! Jetzt bin ich verwirrt, denn ich will das alleinige Sorgerecht haben mein Kind aber den Namen des Vaters, muss ich da irgend etwas beantragen und wo kann ich das machen, bin ratlos, habe schon gegoogelt aber leider nichts gefunden!!!!
Vielen Dank an alle...
LG
Mitglied inaktiv - 11.01.2007, 08:10
Antwort auf:
Sorgerecht, gern an alle!!!
Hallo,
den Antrag will nicht das Krankenhaus, sondern die "Aussenstelle" des Standesamtes im Krankenhaus!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2007
Antwort auf:
Sorgerecht, gern an alle!!!
Oje, welcher Vater macht denn da mit: das Kind bekommt seinen Nachnamen, aber er bekommt kein Sorgerecht?
Mitglied inaktiv - 11.01.2007, 10:38
Antwort auf:
Sorgerecht, gern an alle!!!
Hi, das leuchtet mir ehrlich gesagt auch nicht ein. Für mich hört sich das aufs Erste nicht so an, als ob Ihr noch zusammen seit???
Ich habe im net folgendes gefunden:
Namensrecht
Mutter nicht verheiratet und hat alleiniges Sorgerecht:
- Das Kind erhält den Familiennamen, den die Mutter zur Zeit der Geburt führt.
Mutter nicht verheiratet und hat alleiniges Sorgerecht, Vater des Kindes erkennt Vaterschaft vor der Geburt an:
- Das Kind erhält den Familiennamen, den die Mutter zur Zeit der Geburt führt, Vater wird gleich im Geburteintrag des Kindes eingetragen.
Mutter nicht verheiratet und hat alleiniges Sorgerecht, Vater des Kindes erkennt die Vaterschaft nachdem die Geburt beurkundet wurde, an:
- Das Kind erhält den Familiennamen, den die Mutter zur Zeit der Geburt führt. Der Vater wird nachträglich im Geburteintrag eingetragen.
Mutter nicht verheiratet und hat alleiniges Sorgerecht, Vaterschaft ist anerkannt:
- Die allein sorgeberechtigte Mutter kann dem Kind den Familiennamen des nichtsorgeberechtigten Vaters (mit dessen Einwilligung) erteilen.
Sprich, ob Euer Kind (ob Ihr nun noch zusammen seit oder nicht - obwohl, wenn NICHT verstehe ich Deine Logik auch nicht) den Namen des Vaters trägt hängt anscheinend davon ab, ob die Vaterschaft anerkannt wurde. Nur muss der Vater logischerweise zustimmen.
LG Sue
Mitglied inaktiv - 11.01.2007, 11:40