Sehr geehrte Frau Bader,
falls mir und meinem Mann was zustoßen sollte, möchte ich, dass unser Sohn bei seinem Onkel aufwächst (meinem Bruder). Mein Bruder hat sich damit einverstanden erklärt. Taufpaten gibt es keine.
Was muss ich tun, damit dies auch umgesetzt werden würde? Reicht eine Art handschriftliches Testament? Muss ich das Ganze notariell beglaubigen lassen, wenn ja wo? Einfach bei irgendeinem Anwalt?
Dazu kommt, dass ich die momentane Lebensgefährtin meines Bruder sehr schätze und auch ihr jederzeit meinen Kleinen überlassen würde, es sieht zwar so aus als ob die beiden heiraten aber was ist wenn nicht?! Wenn er dann die Pflicht hat sich allein um unseren Sohn zu kümmern ist wahrscheinlich weder dem einen noch dem anderen geholfen. Wäre da eine Klausel angebracht, dass sich vielleicht in dem Fall doch die Großeltern kümmern sollen?
Wer "müsste" sich denn laut Gesetz um unseren Sohn kümmern, wenn beide Elternteile versterben?
Mitglied inaktiv - 25.10.2010, 12:48
Antwort auf:
Sorgerecht bei Unfall der Eltern
Hallo,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Patenschaft hat aber nichts damit zu tun.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht).
Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung.
Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen.
Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.10.2010