Frage: sorgerecht abstreitig machen

Liebe Frau Bader, der Vater meines knapp 7 jährigen Sohnes möchte mir nach all den Jahren mein alleiniges Sorgerecht abstreitig machen. Er erwähnte das gegenüber den Großeltern. Ich lebe mit meinem Sohn in einer neuen Partnerschaft, und er hat vor sechs Monaten eine Schwester bekommen. Wir verstehen uns alle prächtig, und seine kleine Schwester liebt er über alles. Er sieht seinen Vater alle zwei Wochen und geht sehr gern dorthin. Nun machen mein neuer Partner und ich uns große Sorgen, ob sowas möglich sein könnfte... Der Vater konsultierte bereits Kinderpsychologen, möchte also um jeden Preis Unstimmigkeiten in der neuen Familie finden. Er sieht seine Fälle wegschwimmen, da er erkennt, das mein neuer Partner den Papa darstellt, der er nie war. Mein Ex-Partner ist voll berufstätig, hat aber eine Mutter, die endlos Zeit für meinen Sohn hätte. Die Oma sieht meinen Sohn auch immer an diesen 14 tägigen Wochenenden. Ich hoffe, Sie können uns etwas beruhigen. Dankeschön und liebe Grüsse, Désirée

von diedesi am 15.07.2011, 22:33



Antwort auf: sorgerecht abstreitig machen

Hallo, ich glaube, Sie verwechseln da was. Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet nicht, dass er Anspruch darauf hat, dass das Kind bei ihm wohnt. Es bedeutet, dass er bei wichtigen Entscheidungen mit einbezogen werden muss. Das hat mit dem neuen Partner nichts zu tun. Nach neuerer Rechtssprechung hat er gute Chancen darauf, auch ohne, dass bei Ihnen ind er eneuen beziehung was nicht stimmt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.07.2011



Antwort auf: sorgerecht abstreitig machen

der vater kann das gemeinsame sorgerecht beantragen und hat gute chancen das zu bekommen. dringend solltet ihr euch mit den begriffen und den tatsächlichen inhalten vertraut machen. das gsr ist eigentlich nur eine formalie, der andere elter muß bei gewissen dingen mit unterschreiben, ausweisen, konto, sparbuch, schuleinschreibung, hortanmeldung etc. zudem kann er einem umzug des kindes widersprechen. was er immer fast unantastbar haben wird, ist das umgangsrecht. dir das sorgerecht generell aberkennen lassen ist praktisch unmöglich, da müßte er beweisen können, daß du dem kind schaden zufügst. pro forma das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, wär im vorfeld schon mal nicht schlecht. ruf mal bei deinem zuständigen sb im jugendamt an und laß dich beraten!

Mitglied inaktiv - 16.07.2011, 09:28



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