Hallo, Frau Bader! Am 7.11. ist der vorraussichtliche Geburtstermin unseres dritten Kindes und ich bin noch von meinem zweiten Kind (geb. Juni 2008) in Elternzeit bis naechsten Juni. Nun wurde mir von einem meiner frueheren Arbeitgeber eine selbststaendige Taetigkeit angeboten. Allerdings werden das nur umgerechnet 200 Euro pro Monat sein. Meine Fragen sind daher: Beeinflusst dieser Verdienst den Mindestbetrag von 300 Euro Elterngeld, den ich bekommen werde? Und wird durch diese selbststaendige Taetigkeit die Kinderbetreuung meiner 2jaehrigen von der Steuer absetzbar? Vielen Dank schon mal fuer eine Antwort, viele Gruesse von Silja23
Mitglied inaktiv - 23.10.2010, 20:57