Hallo Frau Bader, ich habe mir von meinen Arbeitgeber schon vor der Elternzeit eine selbstständige Nebentätigkeit genehmigen lassen. In der Elternzeit arbeite ich an dieser Selbstständigkeit weiter. Muss ich mir extra noch eine Genehmigung für die Elternzeit ausstellen lassen oder reicht die allgemeine Genehmigung für die Nebentätigkeit? Lieben Dank
von curly14 am 13.05.2020, 14:07