Selbständig, Mutterschutz und kassenversichert

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Selbständig, Mutterschutz und kassenversichert

Hallo Frau Bader, vielleicht können Sie mir bei meiner Frage weiterhelfen, falls nicht, auch nicht schlimm, danke trotzdem. Folgende Situation: Logopädin, selbständig in eigener Praxis, kassenversichert. Welche Fristen oder Gesetze müssen beachtet werden? Mutterschutzfristen? Woher und wieviel Elterngeld? Erziehungsurlaub? Vielen Dank. Melli

Mitglied inaktiv - 14.07.2008, 10:30



Antwort auf: Selbständig, Mutterschutz und kassenversichert

Hallo, 1.Mutterschutz:nein 2.EZ: nein 3.EG: ja, 67 % vom durchschnittlichen Verdienst, wenn Sie gar nicht arbeiten, ansonsten dürfen Sie bis zu 30 Std/Wo. arbeiten, jdere Verdienst wird angerechnet Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2008



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