Sehr geehrte Frau RAin Bader,
Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, meinte Tochter ist nun 10 Monate. Nun bin ich erneut schwanger, was muss ich beachten?
Bekomme ich nun wieder den Arbeitgeberzuschlag vom Arbeitgeber während des Mutterschutzes? Und wie berechnet sich nun mein Elterngeld?
Liebe Grüße
von
AngieWalter90
am 17.09.2013, 12:04
Antwort auf:
Schwanger während Elternzeit
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2013
Antwort auf:
Schwanger während Elternzeit
Bekommt man den Geschwisterbonus nur wenn man angestellt ist oder auch als Arbeitslose?
von
AngieWalter90
am 17.09.2013, 13:36
Antwort auf:
Schwanger während Elternzeit
Je nachdem bekommt Du Geld.
Geschwisterbonus gibt es immer,
Aber ob was über bleibt entscheidet sich wovon Du gerade lebst.
von
Sternenschnuppe
am 17.09.2013, 14:09
Antwort auf:
Schwanger während Elternzeit
Ja natürlich habe ich einen Arbeitgeber, es geht ja auch um den Arbeitgeberzuschuss
von
AngieWalter90
am 17.09.2013, 19:57