Guten Tag.
Ich habe am 03.07.13 meinen Sohn geboren und habe 2Jahre EZ beantragt , aber nur 1 Jahr EG.
Nun wünschen wir uns ein zweites Kind.
Da ich wie in der ersten SS ein Beschaftigungsverbot bekommen würde, würde es mich interessieren wann der beste finanzielle Zeitpunkt wäre um erneut Schwanger zu werden, so das ich die SS über mit BV meinen Lohn weiterhin bekomme.
Muss man den Zeitpunkt anpassen wenn die EZ endet , oder kann man auch schon vorher schwanger werden und man bekommt dann automatisch BV?
Auch das EG wird ja an den letzten 12 Monaten berechnet, deswegen wäre es auch da finanziell von Vorteil wenn ich vorher meinen Lohn bekomme.
Klingt ziemlich doof, aber man muss ja sehen wie man über die Runden kommt.
von
MeLenni
am 17.03.2014, 16:39
Antwort auf:
Schwanger während EZ, Beschäftigungsverbot mit Lohnfortzahlung?
Hallo,
das ist alles spekulativ, da wir ja den ET noch nicht kennen.
Liegt dieser IN der ersten EZ, kann diese vor dem Tag des Beginns des 2. Mutterschutzes beendet werden. Das BV spielt dann keine Rolle.
Liegt er NACH der ersten EZ, sieht es anders aus. Dann haben Sie direkt das BV und müssen zwischen dem Ende der 1. EZ und dem Mutterschutz nicht arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2014
Antwort auf:
Schwanger während EZ, Beschäftigungsverbot mit Lohnfortzahlung?
Solange du in der Elternzeit nicht arbeitest, bekommst du auch keine Befreiung von der Arbeit (wenn du dann schwanger bist).
Fürs Elterngeld und Nicht-arbeiten-gehen wärs am besten, du wärst am Ende der Elternzeit ca in der Schwangerschaftswoche 9.
Dann ist die Schwangerschaft ziemlich sicher und du hast noch etliche Monate mit BV-Lohn für das Elterngeld.
Ansonsten zählt jeder Monat "nur Elternzeit" ab dem ersten Geburtstag von Kind 1 mit je 0 Euro beim Elterngeld.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 17.03.2014, 16:51