Sehr geehrte Frau Bader!
Ich bin momentan eine Auszubildende in der Gesundheits-und Krankenpflege, die eigentlich schon fertig (August) ist . Ich habe eine Stelle in einem anderen KH als examinierte Krankenpflegerin ab September bekommen und ich bin derzeit in der 22 SSW.
Der Mutterschutz fängt am 23. 09 an und ich weiß nicht , wie ich mich mit meinem neuen Arbeitgeber verhalten sollte.
Würde er mir die Arbeitsstelle nicht mehr geben, obwohl ich den Vertrag schon unterschrieben habe?
Probezeit ist nur 8 Wochen.
Habe ich eine Sicherheit meine Arbeit zu behalten oder soll ich gekündigt werden.
Danke für Ihre Antwort.
von
Eleandrah
am 02.07.2019, 09:50
Antwort auf:
Schwanger und eine neue Arbeitsstelle
Hallo,
da kann der AG nichts machen, insbesondere den Vertrag nicht rückgängig machen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.07.2019
Antwort auf:
Schwanger und eine neue Arbeitsstelle
Wenn alles unterschrieben ist, sagst du deinem neuen AG einfach das du schwanger bist. Wird er weinig von begeistert sein, aber machen kann er nichts. Kündigen ist also nicht möglich.
Er muss dann halt schauen wo er dich bis zum Mutterschutz noch einsetzen kann oder sofern es nicht möglich ist, ein BV aussprechen. In dem Fall bekommst du dann das gezahlt was im Vertrag vereinbart war. Selbst wenn du nicht einen tag dort gearbeitet hast.
Mein Rat ist, sage es ihm möglichst bald. er wird ja schnell Ersatz benötigen. und je länger du wartest, desto weniger toll wird das wohl ankommen.
von
Felica
am 02.07.2019, 12:07
Antwort auf:
Schwanger und eine neue Arbeitsstelle
Danke schön für deine Antwort Felicia.
Ich möchte den neuen Arbeitgeber erst mitteilen, wenn ich das Zeugnis schon in die Hand habe. Zeugnisübergabe ist erst am Ende Juli.
Was meinst du davon?
von
Eleandrah
am 03.07.2019, 15:11
Antwort auf:
Schwanger und eine neue Arbeitsstelle
Da habe ich einen Beispiel, was ich meinem Arbeitgeber schicken möchte. Ist das korrekt? Wie sollte ich da weitermachen? Bitte bitte.
Ich bin eine Ausländerin , deswegen frage ich mal , ob das richtig ist oder nicht.
Danke im voraus für die Antworte.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mit der Ausbildung erfolgreich fertig bin.
Bedauerlicherweise bin ich inzwischen schwanger geworden und befinde ich mich zurzeit in der 23.Woche aber was mit der Arbeit eigentlich nicht stört, weil ich bis jetzt noch weiter arbeite.
Mein Vertrag mit Ihnen fängt am 1.September an und ich gehe in der Mutterschutz ab 23.September und kann bis dahin immer noch arbeiten.
von
Eleandrah
am 11.07.2019, 17:07