Hallo Frau Bäder,
Ich habe folgende Frage zum Elterngeld.
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und habe Vollzeit als Verkäuferin gearbeitet bis zur Schwangerschaft. Am 16.12.2017 kam mein erstes Kind zur Welt. Ich habe 12 Monate Elternzeit beantragt, da ich nach 1 Jahr wieder arbeiten will. Durch einen KrippePlatz habe ich die Möglichkeit erstmal als 450€ Jobber zu arbeiten. Ich habe mit meinem Arbeitgeber vereinbart, dass ich ab dem 1.2 wieder anfange (noch keinen Vertrag unterschrieben).
Meine Frage lautet nun:
Was wäre wenn ich um Januar schwanger werde und trotzdem einen 450€ Job nach gehe, da ich nun kein Elterngeld mehr bekomme. Bekomme ich für das 2 Kind dann nur den Mindestsatz?
Was wäre wenn ich statt gleich einen neuen Vertrag zu unterzeichnen, gleich ins Berufsverbot gehe?
Ich hoffe Sie können mir etwas weiterhelfen.
Liebe Grüsse Julia
von
Julia2506
am 06.01.2019, 23:40
Antwort auf:
Schwanger nach elternzeit
Hallo,
wenn Sie zwölf Monate Elternzeit beantragt haben, ist diese doch um. Fehlen Sie jetzt einfach unentschuldigt von der Arbeit?
Sie können nicht ins Beschäftigungsverbot gehen. Der Arbeitgeber kann prüfen, ob ein Beschäftigungsverbot in Betracht kommt. Bei einer Verkäuferin eher nein. Ansonsten kann er Sie umsetzen.
Für das Elterngeld ist entscheidend, was in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt verdient haben. Monate mit Elterngeld des ersten Kindes bis zum 14. Lebensmonat und Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert. Es zählt aber auch Geld aus dem Mini Job.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2019
Antwort auf:
Schwanger nach elternzeit
Du hast vereinbart, einen 450 € Job zu machen, dann musst du das auch tun. Mit einem Beschäftigungsverbot kannst du nicht rechnen. Die Tätigkeit als Verkäuferin (Minijob) ist in den allermeisten Fällen keine Gefährdung. Du kannst nicht jetzt Vollzeit Lohn einstreichen um dich per BV freistellen zu lassen.
Mitglied inaktiv - 07.01.2019, 10:20
Antwort auf:
Schwanger nach elternzeit
DU kannst vor allem außer zur arbeit nirgendwo hingehen. auch nicht in ein bv. das alleine entscheidet dein arbeitgeber. und auch erst dann, wenn deine schwangerschaft sicher ist. solltest du morgen schwanger werden dauert es ja erstmal bis diese sich richtig festsetzt und du eine bescheinigung vom arzt bekommst. bis dahin ist ja schon arbeitsbeginn oder? mit eine bv rechnen ist nicht günstig, da es gerade in deinem job sehr viele alternativen gibt, die er arbeitgeber für dich hat. und du normal arbeiten kannst, auch wenn es eine ersatztätigkeit sein sollte.
von
mellomania
am 07.01.2019, 14:26
Antwort auf:
Schwanger nach elternzeit
Wenn das Kind im vergangenen Dezember ein Jahr alt wurde und du 12 Monate Elternzeit gemeldet hast ist diese doch aktuell seit dem Geburtstag vorbei - welchen Status hast du aktuell?
Wenn du ab Februar wieder arbeitest und bereits schwanger bist richtet sich das Elterngeld nach dem Verdienst im Jahr vor der Geburt. Der Satz "Was wäre wenn ich statt gleich einen neuen Vertrag zu unterzeichnen, gleich ins Berufsverbot gehe?" ist erklärungsbedürftig: man erhält ein Beschäftigungsverbot und kein Berufsverbot, und auch nur dann, wenn man eine die Schwangerschaft gefährdende Arbeitsstelle hat, für die der Arbeitgeber keine Alternative hat.
von
Andrea6
am 07.01.2019, 16:09