Frage: Schwanger nach Krankengeldbezug

Guten Abend, Mir brennt einiges auf der Seele. Im Juni 2018 hielt ich den positiven Test in der Hand. Seit Ende Juli bin ich wegen Schwangerschaftsübelkeit krankgeschrieben. Im August hatte ich eine Fehlgeburt in der 18. SSW mit Zwillingen. Seitdem bin ich wegen Erschöpfung & Depressionen krankgeschrieben und beziehe seit September Krankengeld. (Für die Krankenkasse zählen alle Krankmeldungen unter eine Diagnose, was ich nicht verstehen kann) Mittlerweile erhalte ich die AU von einer Psychiaterin, da der Hausarzt nicht weiter krankschreiben kann. Ich habe massive Probleme auf der Arbeit. Ich wurde sogar gemoppt, als ich die Schwangerschaft verkündete. Wir planen im neuen Jahr erneut mit dem Kinderwunsch zu starten. Darüber bin ich sooo Glücklich. Ich kann es gar nicht abwarten. Eine erneute Schwangerschaft ist so zusagen mein Licht am Ende des Tunnels Da ich nicht mehr zur Arbeit will/kann, und noch sehr unter der Fehlgeburt (Meilensteine; Weihnachten & ET) leide, ich aber so einen enormen Kinderwunsch habe, stelle ich nun folgende fragen: (alles unter der Voraussetzung während des Krankengeldbezugs schwanger zu werden) 1) Wenn meine AU ausläuft, kann ich direkt in ein individuelles BV (mein FA erwähnte dass Mobbing schon als Grund für ein BV zählt) rutschen und wieder mein volles Gehalt bekommen? 2)Oder muss ich mich (klingt total bescheuert) heimlich schwanger wieder für ein paar Tage zur Arbeit zwingen und mir dann ein BV holen. 3) was passiert mit meinem resturlaub aus 2018, wenn ich weiterhin Krankengeld beziehe? Lieben Dank schon mal fürs Lesen.

von Sternenmama2018 am 01.12.2018, 21:51



Antwort auf: Schwanger nach Krankengeldbezug

Hallo, 1. Ihr FA wird schon genau erklären müssen, warum zu Beginn der Schwangerschaft die Krankschreibung endet und sie ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dies vor dem Hintergrund, dass die Krankschreibung der Beschäftigungsverbot immer vorgeht. Da wird die Krankenkasse Fragen stellen. 2. Grundsätzlich erst einmal nicht 3. Wer über Monate oder Jahre krank ist, verliert nicht gleich seine Urlaubsansprüche. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat 2012 entschieden, dass bis 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres noch der Urlaubsanspruch im Krankheitsfall geltend gemacht werden kann. Das heißt ganz konkret, dass Ihr Urlaubsanspruch, wenn Sie länger krank waren, auch ohne entsprechende tarifvertragliche Grundlage erst am 31. März des übernächsten Kalenderjahres verfällt (BAG, Az.: 9 AZR 353/10). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.12.2018



Antwort auf: Schwanger nach Krankengeldbezug

ein kurzer hoffentlich erlaubter einwurf: ein bv holt man sich nicht! allein, dass du so darüber denkst, ist sehr fragwürdig. man erhält es, wenn die voraussetzungen dafür gegeben sind. aber einfach so mal ein bv holen um den lohn weiter zu erhalten...

von mellomania am 01.12.2018, 22:03



Antwort auf: Schwanger nach Krankengeldbezug

@mellomania: Lieben Dank für den Einwurf. Ich weiß wozu ein BV da ist und es gibt genügend Gründe für eines, welche ich hier aber nicht ausführlich aufgeführt habe. (Zu viel Text) Ich hatte schon ein Gespräch mit meinem FA, und somit würde ich darum bitten beim Beantworten der Frage , einfach davon auszugehen, dass ein BV ausgestellt werden würde. Viele Grüße

von Sternenmama2018 am 01.12.2018, 22:26



Antwort auf: Schwanger nach Krankengeldbezug

Wenn man ohne Schwangerschaft psychisch nicht in der Lage ist zu arbeiten ist und daher krank geschrieben ist wieso sollte man das während einer Schwangerschaft nicht bleiben? Nur um mehr Geld durch ein BV rauszuholen? Das ist jawohl nicht Sinn und Zweck der Sache. Darüber kann man doch erst nachdenken wenn man theoretisch auch wiede voll Arbeitsfähig ist.

von Dream2014 am 02.12.2018, 16:15



Antwort auf: Schwanger nach Krankengeldbezug

@Dream2014: Schon mal eine Fehlgeburt gehabt? Sprichst du aus Erfahrung?

von Sternenmama2018 am 03.12.2018, 13:28



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