Frage:
Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot
Hallo,
Zur Zeit bin ich in Elternzeit meiner Tochter. Diese hatte ich für zwei Jahre beantragt und endet Ende August. Wir überlegen ein zweites Kind zu bekommen. Da ich in der Pflege arbeite, würde ich seitens meines Arbeitgebers ein Beschäftigunsverbot bekommen. Wie würde die Situation aussehen, wenn ich schwanger werde und meine Elternzeit endet? Was haben wir finanziell für Möglichkeiten? Das Elterngeld habe ich im ersten Lj. meiner Tochter bezogen.
Freundliche Grüsse
PrinzessinErdbeer
von
PrinzessinErdbeer
am 21.01.2016, 12:24
Antwort auf:
Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot
Hallo,
ab dem ersten tag nach der EZ haben Sie ein BV - und bekommend en vollen Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2016
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Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot
Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet (75%). Zur Zeit habe ich keine Betreuung für meine Tochter, sodass ich keine drei Schichten leisten kann. Nur eine/zwei Schichten leisten ist in unserer Einrichtung indiskutabel. Alles oder nichts.
von
PrinzessinErdbeer
am 21.01.2016, 12:32
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Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot
Hast Du nur ZUR ZEIT keine Betreuung, oder wirst Du auch ab August - wenn Du eigentlich wieder arbeiten müßtest - keine Betreuung für Dein Kind haben? Was wäre denn, wenn Du nicht wieder schwanger werden würdest?
Nicht ganz optimal, aber unter dem Umständen (so wie ich sie verstanden habe: Keine Betreuung für das Kind, auch im August nicht) günstig wäre es, wenn Du möglichst genau zum Ende der Elternzeit wieder schwanger werden würdest. Dann könntest Du direkt ins BV gehen. Allerdings hättest Du nur etwa 6 Monate Einkommen für's Elterngeld, also deutlich weniger als letztes Mal.
Je früher Du schwanger wirst, desto mehr Null-Monate hast Du für's Elterngeld, desto geringer wird es also ausfallen.
Das Risiko dabei ist, daß Du eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit hast. Wenn Du also Ende Mai noch nicht gekündigt hast und dann bis Ende August nicht schwanger wirst, hast Du ein echtes Problem.
von
Strudelteigteilchen
am 21.01.2016, 13:44
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Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot
Hallo, vielen Dank für deine rasche Antwort. Von den Kindergärten habe ich derzeit noch keine Rückmeldung, allerdings wäre dann auch nur die Betreuung halbtags gesichert, da kann ich nicht mal einen Frühdienst machen.
Also das es günstig wäre zum Ende der Elternzeit schwanger zu werden, dachte ich mir.
Meinst du mit Kündigung das Arbeitsverhältnis zu kündigen? Könnte ich nicht schwanger werden und das Arbeitsverhältnis weiter ruhen lassen (Elternzeit) und dann sehen wie es Betreuungsmäßig aussieht?
Schwierig alles :(
von
PrinzessinErdbeer
am 21.01.2016, 13:56
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Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot
Klar kannst DJ das, aber du musst halt auch echt passend schwanger werden. Und das am besten so knapp vorm ender der Elternzeit wie es nur geht. Aber du hast dann die Gefahr das wenn du bis August du nicht schwanger wirst du deine Kündigungsfrist nicht einhalten kannst!
von
sterntaler82
am 21.01.2016, 13:59
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Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot
Was machst du im August, wenn du aber nicht schwanger bist. Dann musst du arbeiten und das Kind betreut sein. Kannst du nicht arbeiten wegen fehlender Betreuung, müsstest du halt 3 Monate vorher kündigen. Das Ganze wäre mir persönlich zu heikel, eine Schwangerschaft lässt sich nicht planen.
Evtl würde ich schon nach einer Alternative zur Betreuung schauen, Tagesmutter, Großeltern, wann kann der Papa das Kind betreuen...wenn du kündigen müsstest, würde es auch nur mit nachgewiesener Betreuung Alg geben.
von
sternenfee75
am 21.01.2016, 14:05
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Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot
Ok, jetzt habe ich verstanden. Vielen Dank für deine Hilfe.
Bekomme ich im BV denn mein Gehalt was ich im ersten BV bekommen habe?
von
PrinzessinErdbeer
am 21.01.2016, 14:11
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Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot
Wenn dann der gleiche Vertrag gilt, ja dann bekommst du wieder das gleiche
von
sterntaler82
am 21.01.2016, 14:14
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Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot
Ja der Vetrag würde genau so wieder aufleben.
Eine andere Betreuungsmöglichkeit habe ich nicht, mein Mann arbeitet selbst in drei Wechselschichten und die Großeltern sind nicht in der Lage sich um ein Kleinkind zu kümmern.
Ok, vielen Dank für eure Hilfe. Jetzt weiss ich erstmal wo ich stehe. Danke euch
von
PrinzessinErdbeer
am 21.01.2016, 14:21