Schwanger in elternzeit und beschäftigungsverbot holen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger in elternzeit und beschäftigungsverbot holen

Hallo liebe Frau Bader! Ich habe noch elternzeit bis Februar 2020 und beziehe elterngeld auch für 2 Jahre (splitten lassen) Jetzt is meine frage wir wollten im Jahr 2019 versuchen ein geschwisterchen zu bekommen ab September,das ich dann bis zur meiner abgelaufen elternzeit dann schon im ca 5mon schwanger bin,da mein 1.Sohn ein frühchen war, wurde mir gesagt bekomm ich ein beschäftigungsverbot, das wäre dann unser plan,damit ich für meinen Sohn da bin und die 2.Schwangerschaft ohne Stress auf der Arbeit genießen kann !so jetzt die Frage bekomme ich denn dann von der Krankenkasse dadurch das ich ja nicht arbeiten darf/kann/war 60%von meinem Gehalt und später wieder elterngeld wie ich es jetzt auch hab?? Mfg marina

von Nala1207 am 12.10.2018, 20:18



Antwort auf: Schwanger in elternzeit und beschäftigungsverbot holen

Hallo, in der EZ bekommt man kein BV. Ansonsten müssten Sie eine Betreuung nachweisen. Sinn eines BV ist es nicht, "die Schwangerschaft ohne Arbeit zu genießen" Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2018



Antwort auf: Schwanger in elternzeit und beschäftigungsverbot holen

Nein. Schon allein, weil du für das BV ja eine Betreuung von Kind 1 nachweisen musst. Und eine vorherige Frühgeburt ist per se kein Grund für ein BV. Jede Schwangerschaft ist anders. Und so lange du nicht arbeitest bekommst du eh kein BV, weil du ja keinen Beruf gerade ausübst. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 12.10.2018, 20:28



Antwort auf: Schwanger in elternzeit und beschäftigungsverbot holen

ne, geht nicht. ohne arbeit, kein bv. wenn du also in reiner elternzeit bist, kein bv. wenn du arbeitest, musst du dein kind betreuen lassen. und nur weil das erste ein frühchen war, ist das kein grund für ein weiteres bv. das wird alles neu und frisch geprüft. daher kann der arzt jetzt noch gar nicht wissen, wie deine weitere schwangerschaft verläuft. und wenn du arbeiten solltest und ein bv bekommen solltest, musst du eben eine betreuung für dein kind1 nachweisen. ansonsten kein bv

von mellomania am 12.10.2018, 21:58



Antwort auf: Schwanger in elternzeit und beschäftigungsverbot holen

..

von mellomania am 12.10.2018, 22:26



Antwort auf: Schwanger in elternzeit und beschäftigungsverbot holen

Ja ja... es ist schon gut, dass sich die Gesetze verschärft haben, wenn man solche „Pläne“ liest...

von Car.78 am 13.10.2018, 13:49



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