Guten Tag,
ich bin im 5. Monat schwanger. Da ich arbeitslos bin, war die Schwangerschaft nicht geplant, Abtreibung kam für mich aber nicht in Frage. Nun wollte ich zurück nach Deutschland ziehen. Allerdings würde mir das ALG in Deutschland bis zur Geburt nicht reichen.Bzw. kann mir niemand genau ausrechnen wie viel ich denn zur Verfügung hätte für eine Wohnung etc. Nun überlege ich das Kind hier in der Schweiz zu bekommen und dann zurück nach Deutschland zu gehen. Habe ich dann einen Anspruch auf Elterngeld? Das Kind kommt im Juli und unsere Wohnung ist erst zum Oktober kündbar.
Da ich mich mit meinem Partner nicht mehr verstehe, werden wir uns trennen. Da es bei ihm beruflich gut läuft möchte er auch nicht mehr zurück nach Deutschland.
Er war auch gegen das Kind, würde jedoch Unterhalt zahlen sagt er.
Zudem bin ich mir nicht sicher ob ich in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werde da ich infolge Krankheit (Panikattaken) arbeitslos wurde.Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Freundliche Grüße
von
Daria286
am 04.02.2014, 01:11
Antwort auf:
Schwanger in der Schweiz, zurück nach Deutschland
Hallo,
1. wenn Sie mitd em Kind in D leben u vorher nicht gearebitet haben, werden Sie den Mindessatz bekommen.
2. KK: es kommt darauf an, wovon Sie auf Dauer leben wollen. Unterhalt - aber was noch?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2014
Antwort auf:
Schwanger in der Schweiz, zurück nach Deutschland
Guten Tag Frau Bader,
ich habe vorher knapp fünf Jahre in Deutschland gearbeitet. (Nach der Ausbildung).
Danach habe ich 1,5 Jahre in der Schweiz gearbeitet.
Lt. ALK hätte ich vor dem Mutterschutz Anspruch auf ALG1.
Im ersten Jahr werde ich vom Elterngeld leben und dann wieder arbeiten gehen.
Muss mich die gesetzliche Krankenkasse nicht nehmen?
Also am Besten wäre es wenn ich vor der Geburt rüber gehe oder?
Freundliche Grüße
von
Daria286
am 04.02.2014, 18:03
Antwort auf:
Schwanger in der Schweiz, zurück nach Deutschland
Von 300€ Elterngeld wirst Du nicht leben können.
Beim eventuellen H4 wird es auch voll angerechnet, da Du es nicht erarbeitet hast.
Wenn der Vater des Kindes gut verdient ist er auch Dir zu Unterhalt verpflichtet.
Umzug würde ich vor der Geburt machen, nach der Geburt muss er einem Umzug ggf. zustimmen.
von
Sternenschnuppe
am 04.02.2014, 21:57