Mein mann und ich haben eine Tochter . Bis nächstes Jahr habe ich noch elternzeit für sie . Wir möchten jetzt aber noch ein KInd . Muß mein Arbeitgeber mich trotzdem wieder im Betrieb Arbeiten lassen , auch wenn es nur für ein paar Monate wäre ? Und muß er dann auch wie in der ersten schwangerschaft die zeit in der ich dann im Mutterschutz wäre voll bezahlen ?
Mitglied inaktiv - 24.10.2002, 22:29
Antwort auf:
Schwanger in der Elterzeit
Hallo,
wenn Sie zwischen dem ersten EU und der Mutterschutzfrist wieder arbeiten, haben Sie alle Ansprüche wie beim ersten Kind.
Gruß,
NB,
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.10.2002
Antwort auf:
Schwanger in der Elterzeit
Hallochen!
Bei mir war es ähnlich.Ich hatte bis Dezember 2001 Erziehungsurlaub und ab Februar 2002 begann der neue ERZ.Ich war die Monate bis zum Mutterschutz arbeiten und habe auch Mutterschutzgeld bekommen.
LG Christiane
Mitglied inaktiv - 25.10.2002, 09:30