Frage: schwanger in Kündigungsfrist?

Hallo Frau Bader, da ich jetzt zum 31.08.13 gekündigt bin, (schon freigestellt) und wir gern ein Kind hätten,wie wird denn dann das Elterngeld berechnet? Da man ja 12 Monate ein Einkommen nachweisen muss,hätte ich ja nicht! und wie ist das dann mit dem Mutterschutz? Die sechs Wochen vor der Geburt zahlt doch der Arbeitgeber! oder nicht? LG Melanie Antworten: Re: Schwanger in der Kündigungsfrist Antwort von N.BADER am 28.02.2013 Hallo, 1. Das Einkommend er letzten 12 Mo., Monate in denen man ArbGeld I bekommen hat, zählen als Null 2. Sie haben dann doch keinen AG mehr. Also bekommen Sie, wenn Sie keinen neuen Job haben, ArbGeld I weiter Liebe Grüsse, NB Re: Schwanger in der Kündigungsfrist Antwort von Melanie1975 am 28.02.2013 Hallo Frau Bader, was denken Sie denn,wäre ein Kind jetzt ungünstig in meine Situation,Sie müssen wissen,das bei mir und meinem Lebensgefährten immer alles genau geplant ist,aber leider habe ich nicht mehr alt zulange Zeit,da ich 37 bin.Ich verdiene ca.1150 brutto halbtags Job, da wir schon einen 4 Jahre alten Sohn haben,deshalb halbtags,aber mein Lohn ist auch wirklich schon fest einkalkuliert.Das wir natürlich weniger hätten,keine Frage,ist uns selber klar,aber wenn es dann nur einpaar Kröten sind,dann bleibt es wohl nur ein kind,leider! LG Melanie

von Melanie1975 am 01.03.2013, 21:31



Antwort auf: schwanger in Kündigungsfrist?

Hallo, habe ich doch schon beantwortet. Es werden die letzten 12 Mo. genommen. Mo mit Einkommen zählen entsprechend, Mo. mit ArbGeld 1 zählen als 0 Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2013



Antwort auf: schwanger in Kündigungsfrist?

Mal angenommen, dein 2. Kind käme am 18.02.2014 zur Welt. Dann würden zur Berechnung herangezogen die Monate Februar 2014 - nicht, wg MuSchu-Geld Jan 14 - nicht, wg MuSchu-Geld Dez 2013 bis Jan 2013! Wenn du also ab September 13 keine Arbeit mehr hast, macht das für Jan - Aug 2013 insgesamt 8x Einkommen und von Sep bis Dez 13 eben 4 x kein Einkommen. Alles wird addiert und die Summe durch 12 geteilt. Und davon gibts dann ca 63% Elterngeld. Wenn du im MuSchu keinen Arbeitgeber hast, dann bekommst du an MuSchu-Geld nur die 13 Euro von der KK. Gruß Sabine

von SumSum076 am 02.03.2013, 01:08



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