Also meine Frage lautet wie folgt: Ich habe im Oktober 2012 einen gesunden Jungen zur Welt gebracht. bin seit dem 02.12.2012 in Elternzeit bis zum 06.10.2015 d.h. 3 Jahre. Mein Elterngeld habe ich mir auf 2 Jahre splitten lassen. Falls ich jetzt während dieser Zeit schwanger werden würde ( was unser Wunsch ist, damit die Kinder keinen großen Altersunterschied haben) welche Gelder würden mir zustehen, bzw kann ich beantragen? Wie läuft es dann mit dem Elterngeld, kriege ich dann das selbe wie beim 1. Kind oder nur den Mindestsatz? Danke schon mal im Voraus für die Antwort. :)
von EllyMirelly am 01.03.2013, 09:54