Liebe Frau Bader, ich arbeite als Sozialpädagogin in einer Wohngruppe nach §35a KJHG. In der Regel arbeite ich dort 24 Std. am Stück, wobei ich dort schlafen kann und die Zeit von 22h bis 6h als Nachtbereitschaft gilt. Ich habe bereits 2 Kinder und diese Arbeitszeiten kommen mir und meinem Familienleben sehr entgegen, da ich einen längeren Anfahrtsweg habe und so nur ca. 1 Dienst pro Woche machen muss. Nun würde ich gerne wieder schwanger werden. Während der Schwangerschaft würde ich jedoch sehr ungern meine Dienstzeiten auf die durch den Mutterschutz vorgegebenen Zeiten reduzieren, zumal ich die jetzigen Zeiten als weniger belastend empfinde. Gibt es Möglichkeiten, diese Einschränkungen durch das MuSchG zu umgehen? Danke und freundliche Grüße!
von Timberwolf am 19.05.2013, 23:03