Hallo Frau Bader, es geht zwar um Familienrecht, aber nicht um Kinder, und ist auch eigentlich eine ganz hypothetische Frage. Wenn Sie sie also nicht beantworten möchten, weil es gar nicht hierhergehört, habe ich Verständnis. Im Freundeskreis kam gestern die Frage auf, welche Ehen nach welchem Recht geschieden werden. Ich meine im Kopf zu haben, daß eine Ehe nach dem Recht des Landes geschieden wird, in dem die Ehepartner ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Gilt das auch für ganz oder teilweise "ausländische" Ehen? Konkret: Welches Recht gilt, wenn 1. ein Ehepartner deutsch und einer nicht-deutsch ist? 2. beide Ehepartner nicht-deutsch, aber aus dem gleichen Land sind? 3. beide Ehepartner nicht-deutsch, aber aus verschiedenen Ländern sind? Und: Spielt der Ort der Eheschließung eine Rolle? Kann man das Land, dessen Scheidungsrecht gelten soll, in einem Ehevertrag regeln? Wie gesagt: Ich frage aus reiner Neugierde. Vielleicht antworten Sie mir trotzdem? Danke, Elisabeth.
Mitglied inaktiv - 18.01.2002, 09:45