Guten Abend Frau Bader ! Wir sind ein junges Elternpaar eines 3 1/2 Monate alten Säuglings. Seit 8 Monaten wohnen wir in unserer jetzigen Wohnung. Im Haus leben mit uns 9 Parteien. Der grösste Teil sind Eigentümer. Wir selbst sind Mieter. Direkt neben an liegt ein Appartment, wo seit ca. 1 Monat eine junge Frau wohnt. Erste eigene Wohnung. Wir sind selbst noch jung und verstehen, dass sie Musik hören möchte etc. . Aber gegenseitige Rücksichtsnahme sollte gegeben sein. Leider ist dem nicht so. Sie schlägt die Wohnungstür zu, und da sie öfter zuhaus ist, kommt das tgl. häufiger vor. Ebenso hört sie Musik die über die Zimmerlautstärke hinausgeht. Hätten wir nicht unser Baby würden wir uns wohl damit anfreunden können. Aber das Kinderzimmer unserer Tochter liegt an der Hausflurwand so dass sie schnell bei Geräuschen von aussen aus dem Schlaf gerissen wird. Wir haben unsere Nachbarin versucht anzusprechen, aber sie öffnete nicht, drehte nur die Musik leiser. Dann haben wir sie schriftlich um "Ruhe" gebeten, hat nur kurz gefruchtet. Sie selbst hat uns darauf auch nie angesprochen. Statt dessen grüsst sie uns jetzt nicht mehr. Ihre Eltern- wahrscheinlich Eigentümer- wohnen übrigens im ersten Häuserblock. Wir selbst wohnen im dritten. Das Ganze obliegt einer Whgs.-Verwaltung. Nun überlegen wir, ob wir diese direkt anschreiben sollen ? Uns ist auch nicht danach, mit ihren Eltern zu reden, denn sie sollte, wenn sie schon eine eigene Whg. hat, auch die Verantwortung für ihr Handeln selbst übernehmen und mit den evtl. Konsequenzen wegen Lärmbelästigung leben. Desweiteren wohnt über uns eine Alleinerziehende Mutter mit etwa 5jähriger Tochter. Diese Frau tut mir schon etwas leid, weil ihr Kind nicht einfach zu sein scheint. Aber langsam habe ich auch den Glauben, dass sie es recht anti-authoritär erzieht. Das Kind benimmt sich meist sehr laut im Hausflur, singt oder schreit oder hat Auseinandersetzungen mit der Mutter. Wir haben schon um Ruhe aus unserer Whg. heraus gebeten (gerufen)-das Kind bekam es mit- aber auch da hat sich nichts geändert. Ansonsten ist es ein sehr ruhiges, angenehmes Wohnen. Aber von diesen zwei Mietparteien hätten wir gern etwas mehr Rücksicht, gerade wegen unserem Baby. Ich lasse die Kleine auch nie lang schreien, versuche sie schnell zu beruhigen. Bisher ist sie aber auch "pflegeleicht". Die Frau mit Kind über uns ist ebenfalls Mieterin, jedoch gehört die Whg. ihren Eltern. Aber ich nehme doch an, dass die Eigentümer sowieso nicht mehr Rechte in einem Haus haben, die für alle Personen offen steht (Mieter), oder irre ich ? Ich würde mich über eine hilfreiche Antwort dazu von Ihnen freuen ! Sollen wir die Verwaltung anschreiben ? MfG Heike & Partner
Mitglied inaktiv - 30.06.2002, 21:57