Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Jahre 2015 per Gerichtsbeschluss das alleinige Sorgerecht erhalten. (Einvernehmlich) Damals erhielt ich PKH. Nun verdiene ich mehr und erhalte ab April Erziehungsrente und Halbwaisenrente, da mein damaliger EX Mann und Vater unserer Tochter verstorben ist. Nun habe ich all dies beim Gericht angegeben und ich soll erneut ein Formular ausfüllen ob ich die Prozesskosten zurück zahlen muss. Nun zu meiner Frage, der Streitwert lag bei 3.000€, wenn ich im Internet nachschaue liegen die Kosten bei 621,78 € oder 523,10 €. (sind das die tatsächlichen Kosten oder sind diese mehr?) Wenn ich mir selber die Raten ausrechne mit einem Internetrechner kommt bei mir eine monatliche Rate von 400 bis 600 Euro raus. (Renten habe ich mit berechnet) höchstens 48 Monate lang. Was ich nicht verstehe, zahle ich dann (einmalig)die Kosten i.H.v. 523,10 / 621,78 zurück oder jeden Monat eine Rate von z.B. 400€ bis die 48 Monate vorbei sind? Ich danke Ihnen Vorab für Ihre Hilfe
von Milchkeks am 08.03.2018, 10:17