Rückkehr in den Job nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückkehr in den Job nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin derzeit für 2 Jahre in Elternzeit, die noch bis November geht. Ich bin am Überlegen, ob ich sie verlängern werde. Wie ich das verstanden habe, darf der Arbeitgeber nicht ablehnen, wenn ich mindestens 2 Jahre beantragt habe. Von meinen Überlegungen über eine Verlängerung der Elternzeit weiß mein Arbeitgeber nichts. Nun stehe ich vor einem Problem. Mein Arbeitgeber möchte konkret wissen, wann ich wieder zurück komme und in welchem Arbeitsumfang. Ich kann verstehen, dass er das schon wissen möchte, doch weiß ich es noch nicht. Nun meine Frage: Hat mein Arbeitgeber das Recht, jetzt schon eine verbindliche Vereinbarung einzufordern? Die Elternzeit verlängern könnte ich ja 7 Wochen vor dem jetztigen Ende. Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen Luvi

von luvi am 13.03.2014, 00:52



Antwort auf: Rückkehr in den Job nach Elternzeit

Hallo, nein, hat er nicht. ist für halt blöd wegen der Planung. Ich würde mit offenen Karten spielen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2014



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