Hallo,
Ichvhabe noch 21 Tage Resturlaub aus meiner VZ (5 Tage /40std). Ab September nehme ich die Arbeit wieder auf (4tage /20. std). Verdoppelt sich hier dann der Urlaub oder wie wird das ganze geregelt?
Vielen Dank
von
Fioeli87
am 16.08.2018, 13:21
Antwort auf:
Resturlaubsanspruch von vz in tz nach elternzeit
Hallo,
am saubersten ist es, wenn Sie entweder den Vollzeiturlaub auf einmal nehmen und dann eben auch Vollzeit gezahlt werden oder ihn nach der Elternzeit nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.08.2018