Sehr geehrte Frau Bader,
mein Entbindungstermin ist am 20.06.2004. Ich habe aus dem letzten Jahr noch 22 Tage Resturlaub + anteilig Urlaub vor 2004. Ich würde diesen Resturlaub sehr gern nach den 8 Wochen Mutterschutz nehmen. Aber mein Arbeitgeber möchte unbedingt, dass ich diesen Urlaub vor der Geburt meines Kindes nehme. Man hat mir sogar erzählt, dass es nicht möglich wäre, den Urlaub im Anschluss zu nehmen. Stimmt das? Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst und leider ist unsere Behörde dafür bekannt, dass Schwangere über ihre Rechte in keinster Weise aufgeklärt werden. Könnten Sie mir einen Tipp geben, wo ich weitere Informationen erhalten könnte? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Rubi
Mitglied inaktiv - 08.01.2004, 19:34
Antwort auf:
Resturlaub
Hallo,
moment mal. Der Urlaub ist doch aus 2003? Dann kann man ihn nicht einfach so mitnehmen. Meistens gilt bei Angestellten im öff. Recht, dass man ihn bis zum 31.03. genommen haben muss, sonst ist er verfallen.
Das muss vorab geklärt werden...
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2004
Antwort auf:
Resturlaub
"Selbstverständlich" kannst Du den Urlaub auch nach dem MuSchu nehmen...
Eigentlich... den jedem Urlaubsgesuch muß der AG ja zustimmen.
Aber auf der anderen Seite kann er ein Urlaubsgesuch nur ablehenen, wenn betriebliche Gründe dagegenstehen...
Hat er die?
Ansonsten: der Betriebsrat heißt Doch bei Euch Personalrat, oder?
Und: Wenn Du nach dem MuSchu noch Urlaub nimmst, dann mußt Du die Elternzeit 8 (!) Wochen vorher bekanntgeben!
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 08.01.2004, 21:50
Antwort auf:
Resturlaub
Vielen Dank für die Anworten.
Übrigens: Der Resturlaub des Vorjahres kann mittlerweile bis zum 31.08. des laufenden Jahres angetreten werden. Die Regelung bis zum 31.03. ist schon längst veraltet (wenigstens im öffentl. Dienst).
Gruß
Mitglied inaktiv - 09.01.2004, 21:13