Hallo,
ich befinde mich derzeit in Elternzeit.
Da ich wieder schwanger bin, würde ich die Elternzeit vorzeitig beenden, zum Tag vor dem Beginn des Mutterschutzes.
Da ich noch Resturlaub habe, würde ich diesen gerne vor dem Mutterschutz nehmen, auch wegen der Berechnung des neuen Elterngeldes. Ist dies möglich? Wie zählen halbe Monate Mutterschutz in der Urlaubsberechnung?
Danke und LG
von
xokatinkaox
am 22.03.2016, 14:06
Antwort auf:
Resturlaub vor erneutem Mutterschutz
Hallo,
nein, man kann die EZ erst am Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.03.2016
Antwort auf:
Resturlaub vor erneutem Mutterschutz
Du darfst zum neuen Mutterschutz ohne Zustimmung des AG die EZ beenden. Wenn du zu einem anderen Termin vorzeitig beenden willst, muss der AG dem nicht zustimmen.
Hast du tatsächlich mal ausgerechnet, ob die paar Urlaubstage echt was am EG ändern? Ein Monat Gehalt macht in der Regel nicht wirklich viel aus beim EG. Speziell wenn es bei dir ansonsten ohnehin auf den Mindestsatz hinauslaufen sollte.
Du bekommst für jeden Minat Urlaub in dem du nicht komplett in EZ bist. Für "halbe" Mutterschutzminate bekommst du also Urlaub.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 22.03.2016, 21:43