Ich hätte da mal eine Frage. Da es mir nicht möglich war, vor dem Mutterschutz meinen Resturlaub zu nehmen, dieser mir aber zusteht, kann ich den doch nach dem Mutterschutz nehmen. Danach möchte ich gern in Elternzeit gehen. Gibt es irgendein Gesetz, wo diese Regelung verankert ist, oder muß ich auf das Wohlwollen meiner Chefin hoffen??? Vielen Dank für Ihre Mühen! Nadine
Mitglied inaktiv - 30.06.2005, 17:49