Hallo, ich war in meiner ersten SS ziemlich lange krankgeschrieben, und habe dadurch noch Resturlaub. Nun bin ich wieder schwanger und zwischen Ende Elternzeit und Anfang MuSchu sind es 2 Wochen. Kann ich diesen Resturlaub nehmen, um diese Zeit zu überbrücken? Bin ich dann Krankenversichert und habe ich anspruch auf Mutterschaftsgeld etc. Vielen Dank für Ihre Antwort Petra
Mitglied inaktiv - 11.02.2005, 16:52