Frage: Resturlaub Mutterschutz

Hallo Frau Bader, Ich habe aus dem Jahr 2013 noch 6 Tage Resturlaub. ( ET 24.01.13 Jahresurlaub 25 Tage) vor der Elternzeit hatte ich eine Vollzeitstelle mit ca. 40 Stunden in der Woche. Wie berechnet sich jetzt mein Resturlaub wenn ich nur 20 Stunden in der Woche arbeite? Lg

von nanny2506 am 10.03.2014, 12:03



Antwort auf: Resturlaub Mutterschutz

Hallo, wenn Sie zum Beispiel eine Woche Urlaub nehmen, finden Sie in dieser Zeit fünf Tage an gerechnet aber auch den vollen Lohn für die Vollzeitstelle. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2014



Antwort auf: Resturlaub Mutterschutz

Der Arbeitgeber darf den Resturlaub nicht kürzen! Selbst wenn Du z. B. nur noch an 4 Tagen anstatt an 5 Tagen die Wochen arbeitest. Bei 6 Tagen Resturlaub würdest Du beim obigen Beispiel dann eine Woche und 2 (oder 3 Tage, je nach dem wie der eine freie Tag gelegt ist) frei haben. Bei einer 5-Tage-Woche hättest Du dann nur eine Woche und einen Tag frei. Bin gerade mit meinem Arbeitgeber auch am verhandeln, weil er Resturlaub kürzen will, hab mich aber anwaltlich beraten lassen und weiß dass es definitiv so ist.

von EvaMaria1977 am 10.03.2014, 20:26



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