Hallo Frau Bader,
ich arbeite seit anderthalb Jahren voll. Wenn mein Mutterschutz beginnt werde ich 25 Tage Urlaubsanspruch übrig haben. Nach dem Mutterschutz beantrage ich 3 Jahre lang Elternzeit mit Teilzeit (30-50%) bis mein Vertrag endet.
Kann ich mir die 25 Urlaubstage vor Beginn der Eltenrzeit bzw. nach Vertragsende auf Basis meines Vollzeitgehalts auszahlen lassen? Das wäre ja mehr als ein ganzes Monatsgehalt. Oder bin ich verpflichtet diese während den 3 Jahren Teilzeit abzuurlauben und somit nur mit einem Gehalt von 30-50% vergüten zu lassen?
von
Paulinchen83
am 31.01.2020, 08:08
Antwort auf:
Resturlaub Elternzeit auf vollzeitbasis auszahlen lassen
Hallo9,
nein, Urlaub kann nur zum Ende des Vertrages ausgezahlt werden.VZ-Urlaub wird dann auch in VZ ausgezahlt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.02.2020
Antwort auf:
Resturlaub Elternzeit auf vollzeitbasis auszahlen lassen
der Urlaub ruht in der EZ, so eigentlich rechtlich. Wird aber oft anders gehandhabt. Oft wird er dann in TZ umgerechnet. Rechtlich einwandfrei ist aber, das VZ-Urlaub auch in VZ genommen werden muss. Dazu kommt das ein Anspruch auf Auszahlung vor Resturlaub erst zur Beendigung eines Vertrages besteht.
von
Felica
am 31.01.2020, 09:49
Antwort auf:
Resturlaub Elternzeit auf vollzeitbasis auszahlen lassen
Danke Frau Bader,
Da ich einen TVöD habe habe ich gelesen, dass tatsächlich der Resturlaub beim Wechsel von VZ in Teilzeit unabhängig von der Elternzeit voll bezahlt wird. Dann würde ich ja in Monaten mit Urlaubstagen mehr Gehalt bekommen und könnte beim Elterngeld Abzüge bekommen oder nicht?
von
Paulinchen83
am 03.02.2020, 09:58