Frage: Restliche Urlaubstage

Hallo, ich habe vor meine Schwangerschaft an einer Tankstelle gearbeitet und ging direkt mit Bekanntgabe der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot. Seit Januar bin ich nun Mama und im Elternjahr ( bis 01/14). Mein Arbeitsvertrag lief jetzt am 31.08.2014 aus und nach meinem Elternjahr soll ich direkt einen neuen bekommen meinte mein Chef. Nun sah ich ( habs vorher wirklich verschusselt), dass ich ja noch Resturlaub habe. 9Tage aus dem letzten- und anteilig 16 Tage aus diesem Jahr( bis August) . Ich habe meinem Chef Bescheid gesagt das er das bitte weiterleiten soll, dass ich meine restlichen offenen Urlaubstage ausgezahlt bekommen möchte. Heute sagt er mir, sein Chef habe ihm gesagt, dass die Zahlungen denn auf mein Elterngeld angerechnet werden. Daher zahlt er die nicht aus. Das ist allerdings totaler Quatsch oder? Die Urlaubstage stehen mir zu und wenn ich es nicht schaffe ( auf Grund des Beschäftigungsverbotes und jetzt des Elternjahres) diese zu nehmen, habe ich doch ein Recht auf die Auszahlung oder sehe ich das falsch?! Gelten die Auszahlungen der Urlaubstage als Einmalzahlungen? Ich denke, mein "großer" Chef will sich nur um die Zahlung drücken. Ich hatte die ganze Schwangerschaft und die Zeit nach der Entbindung schon so ein HeckMeck mit ihm, wenns um mein Geld ging. Bitte um eine Antwort...

von Roschtockarin am 02.09.2013, 13:08



Antwort auf: Restliche Urlaubstage

Hallo, es kommt darauf an, wie er es in der Abrechnung deklariert. Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.09.2013



Antwort auf: Restliche Urlaubstage

Dein Chef hat da schon Recht. Du siehst allerdings etwas nicht ganz richtig - also von vorne: Dir steht Urlaub zu für jeden Monat in dem Du NICHT KOMPLETT in Elternzeit warst. Also für die Monate wo Du gearbeitet hast, wo Du ein BV hattest und in dem Du in Mutterschutz warst (und sei es auch nur ein Tag). Während der vollen EZ-Monate entsteht KEIN Urlaubsanspruch. Die Frage ist jetzt also wann Dein Mutterschutz zu Ende war. Dann darf der AG die Urlaubstage nur auszahlen wenn kein Beschäftigungsverhältnis mehr besteht. Ist der Vertrag nun ausgelaufen zum 31.08.2013 (Du hast 2014 geschrieben), Du bist aber noch in EZ, dann könnte Dein Chef die Tage jetzt auszahlen, das würde aber, wie er gesagt hat, auf das EG angerechnet, Dir würden dann nur so viel EG gezahlt dass letztlich nur 33% von dem ausgezahlten Urlaub übrig bleiben würden (außer das würde unter die 300,-€ Grenze gehen, denn 300,-€ werden immer ausgezahlt). Wenn Dein Chef Dir die Tage also entweder ins nächste Beschäftigungsverhältnis übertragen will, oder nach der EZ auszahlen will damit nichts angerechnet wird, solltest Du Dich darüber freuen. Auch NACH der Ez sind die Urlaubstage nicht verfallen, sollte dann kein Beschäftigungsverhältnis mehr zustande kommen MUSS er sie dann auszahlen, ansonsten kannst Du sie, so Du ab Januar 2014 wieder arbeiten gehst, die Urlaubstage bis Ende 2015 nehmen bevor sie verfallen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 02.09.2013, 15:10



Antwort auf: Restliche Urlaubstage

Also ich war bis zum 9.5.13 im Mutterschutz ( war bisschen länger weil es eine Frühgeburt war). Mein Arbeitsvertrag ist jetzt am 31.08.2013 ausgelaufen (hatte mich vertippt). Das wären ja dann trotzdem noch 9Tage aus dem letzten Jahr während des Beschäftigungsverbotes und bis zum 9.5. 10 Tage anteilig. Die muss er mir auszahlen, ja?! Das letzte mal Elterngeld bekomme ich im Dezember.

von Roschtockarin am 02.09.2013, 15:19



Antwort auf: Restliche Urlaubstage

Wenn Du bis 09.05.2013 im Mutterschutz warst dann hast Du einen Urlaubsanspruch von 5/12. Wie gesagt, auszahlen muss er den jetzt nicht sondern erst wenn Deine EZ zu Ende wäre. Wenn Du dann aber direkt in ein weiteres Beschäftigungsverhältnis bei ihm einsteigst, dann bleibt ihm die Wahl den Urlaub mit zu übernehmen oder ihn auszuzahlen bevor der Vertrag gemacht wird. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 02.09.2013, 15:31



Antwort auf: Restliche Urlaubstage

Und wenn ich nicht wieder bei ihm anfange? Dann hab ich nur den Anspruch auf die 9 aus dem Vorjahr und die 5 aus diesem? Weil auf meinem Lohnzettel ja steht das ich dieses Jahr noch 16 Urlaubstage habe...

von Roschtockarin am 02.09.2013, 15:36



Antwort auf: Restliche Urlaubstage

Wieviele Tage hast Du denn insgesamt im Jahr? Du hast nur Anteilig Anspruch auf den Urlaub. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 02.09.2013, 15:56



Antwort auf: Restliche Urlaubstage

Ich habe im Jahr 24 Urlaubstage. 9 konnte ich wie gesagt letztes Jahr nicht mehr nehmen, da ich seit August '12 im Beschäftigungsverbot war. Und auf meinem letzten Gehaltszettel steht "Resturlaub 2012 9 Tage ; Urlaubsanspruch 2013 16 Tage" Da mein Vertrag ja nur bis zum 31.08.2013 ging, daher nur anteilig 16 Tage...

von Roschtockarin am 02.09.2013, 17:53



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