Eine Frage falls Sie mir diese beantworten können: Ich fange am 01.04. eine neue Tätigkeit an, hätte eigentl. noch bis zum 09.04. Anspruch auf ALG. Nun hab ich aber nur einen Vertrag vom April-November (Saisonarbeit). Für einen neuen ALG-Anspruch müsste ich aber wieder 12 Monate arbeiten gehen innerhalb 2 Jahre. Diese erfülle ich ja im November dann nicht. Aber ich hab eigentlich noch 9 Tage Rest-Arbeitslosengeld von meinem jetzigen ALG. Könnte ich diese wenigstens noch in Anspruch nehmen, oder verfallen diese bis November (wären f. mich immerhin noch gut 200€)???Wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir Auskunft geben würden, die Dame beim Arbeitsamt ist nicht sehr gesprächig was sowas angeht.
Mitglied inaktiv - 14.03.2006, 21:45