Hallo Frau Bader,
können Sie mir sagen, ob es bzgl. Malen mit Straßenkreide irgendwelche Regelungen oder Gesetze gibt? Muss ich irgendwo um Erlaubnis oä. fragen? Meine Kinder würden den Wendehammer einer Sackgasse in einem kleinen Dorf zum Malen nutzen.
Vielen Dank und LG
Margarete
Mitglied inaktiv - 13.09.2007, 11:28
Antwort auf:
Regelung bzgl. Straßenmalkreide
Hallo,
traurig, dass man sowas fragen muss (und sich damit auch Gerichte beschäftigen müssen) - hoffentlich lachen und reden die Kindern nicht noch dabei (das wäre ja nicht auszudenken-schlimm, die Kinder von heute)...
Gerichtsurteil: sie dürfen, da sich das beim nächsten Regen wieder wegwischt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.09.2007