Rechte und Pflichten von Vätern unehelicher Kinder

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rechte und Pflichten von Vätern unehelicher Kinder

Hallo Frau Bader! Ein Bekannter von mir (selbst keinen PC) hat eine dreijährige Tochter. Sie geht sieben Stunden je Tag in den KiGa. Die Mutter bekommt Sozialhilfe.Für das Kind zahlt er Unterhalt,der von der Kindesmutter berechnet wurde,also mit Sicherheit nicht zu wenig.Nun soll er jedoch noch für Miete, Strom,Essen,Kindergarten usw. aufkommen.Extra!!!Sie bekommt das Geld für den Kindergarten gesponsert vom Staat!!!Trotz das sie nicht verheiratet waren soll er ebenfalls für sie aufkommen.Derweil macht sie sich ein schönes Leben mit selbstfinanziertem Lehrgang als Möchtegernpsychologe usw.Wenn da wirklich Interesse bestehen würde, würde man ja nichts sagen. Ich bin selbst Mutter zweier Kinder, kann diese Frau dennoch nicht verstehen. Können Sie mir die Rechte und Pflichten für diesen bedauernswerten Mann nennen? Muß er außer Unterhalt noch anderes zahlen, wie sie fordert? Danke schon jetzt für die Antwort.

Mitglied inaktiv - 03.12.2002, 11:08



Antwort auf: Rechte und Pflichten von Vätern unehelicher Kinder

Die Fragen sind ja fast untergegangen, scheinst sehr aufgeregt zu sein. Die von dir geschilderte Situation schein kniffelig zu sein. Generell kann die Mutter in den ersten drei Lebensjahren Unterhalt auch für sich selbst verlangen, WENN sie bedürftig ist. Sie kann frei entscheiden, ob sie das Kind betreuen will, oder arbeiten gehen will. Wie es zu werten ist, dass das Kind nicht von der Mutter betreut wird, sondern im KiGa ist UND die Mutter sich einer Berufsausbildung widmet, tja, das weiss ich als Laie nicht. Mich hätte das Ergebnis und auch die Meinung von Frau Bader dazu sehr interessiert ABER... Das Kind ist drei Jahre alt? Ist das Kind gesund? Ist die Mutter wegen der Schwangerschaft oder Geburt nicht arbeitsfähig? Wenn nicht.. Dann entfällt ihr weiterer Unterhaltsanspruch. Nur wenn die Mutter wegen der Geburt oder SS erwerbs- oder berufsunfähig wäre, oder wenn das Kind zB behindert wäre, dann würde der Unterhaltsanspruch über die drei Jahre hinaus gehen. Dann würde sich wiederum die Frage stellen, ob eine Umschulung mit dem Sinn des Unterhaltsanspruches in Einklang steht. Zum Kindesunterhalt selber können noch zusätzliche Zahlungen kommen, sogenannte Sonderbedarfe oder zB krankheitsbedingter Mehraufwendungen (oder so ähnlich, zB für spezielle Ernährung). Bei diesem Sonderbedarf handelt es sich um einen unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf, der überraschend und der Höhe nach nicht einschätzbar war. Also einmalige Zahlungen. Unterhaltsmehrbedarf ergibt sich aus regelmässigen Kosten, die mit dem normalen Unterhalt nicht gedeckt sind.... zB bei chronisch Kranken Kindern, Behinderungen etc etc cu

Mitglied inaktiv - 03.12.2002, 14:12



Antwort auf: Rechte und Pflichten von Vätern unehelicher Kinder

Nun ja, eigendlich mag ich den Papa nur unterstützen. Ich frag mich, was in diesem Weib vorgeht. Bin ja auch Mutter. Aber ich habe nicht den ganzen Tag Zeit für PC. Sie sitzt den lieben, langen Tag dran. Haushalt, Essen kochen und so gibts nicht für sie. Bin ich da spießig? So berechnend wie die möcht ich nie werden.Er hat ja kaum noch Geld für sich. Und die Hälfte der KiGa-Gebühren zu kassieren, Hälfte der Mite zu verlangen, obwohl sie alles vom Amt bekommt? Ist doch schäbig, oder irre ich mich?

Mitglied inaktiv - 03.12.2002, 15:58



Antwort auf: Rechte und Pflichten von Vätern unehelicher Kinder

Nun ja, eigendlich mag ich den Papa nur unterstützen. Ich frag mich, was in diesem Weib vorgeht. Bin ja auch Mutter. Aber ich habe nicht den ganzen Tag Zeit für PC. Sie sitzt den lieben, langen Tag dran. Haushalt, Essen kochen und so gibts nicht für sie. Bin ich da spießig? So berechnend wie die möcht ich nie werden.Er hat ja kaum noch Geld für sich. Und die Hälfte der KiGa-Gebühren zu kassieren, Hälfte der Mite zu verlangen, obwohl sie alles vom Amt bekommt? Ist doch schäbig, oder irre ich mich? Das Kind ist kerngesund und die Mutter macht da keine Umschulung. Sie bildet sich auf das fortgeschrittene Alter ein, Psychologin zu werden.Sie könnte wieder ins Büro gehen, wo sie vor dem EU war, aber hat keine Lust dazu.

Mitglied inaktiv - 03.12.2002, 16:01



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