Hallo Frau Bader, ich bin seit 01/00 im Erziehungsurlaub. Jetzt habe ich einen 630 DM-Job ange- fangen. Mich würde mal interessieren, welche Rechte ich habe. Im Besonderen auf Urlaub und Krankheit. Wird das ge- nauso gehandhabt wie bei einem normalem Beschäftigungsverhältnis oder kann der Arbeitgeber das ganz individuell mit mir vereinbaren? Wie ist das mit erneutem Mutterschutz? Vielen Dank für Ihre Antwort. Anja
Mitglied inaktiv - 08.01.2001, 15:25