Hallöchen,
ich habe folgendes gefunden zum Thema Schwanger in der Probezeit. Dies ist doch so richtig?
>Es kommt auf die Art der Probezeit an.
1.Soll das Arbeitsverhältnis nach der Probezeit automatisch in ein unbefristetes AV übergehen? Dann sind Sie nicht kündbar. (heißt es gibt keine Kündigung)
2.Soll das AV nur zustandekommen, wenn dies nach der Probezeit vereinbart wird? Dann endet der Vertrag mit Ende der Probezeit automatisch und Sie haben trotz SS keinen Anspruch.
Mitglied inaktiv - 05.09.2002, 15:42
Antwort auf:
Probezeit
Liebe Gabi,
würde ich so sehen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.09.2002
Antwort auf:
Probezeit
Jetzt meine Frage...
Wie erlese ich mir in meinem Arbeitsvertrag welche Variante ich habe?
Wenn drin steht: Vom Eintritt bis zum 30.11.02 haben wir mit Ihnen als Probezeit vereinbart. Während dieser Zeit gilt ein Monat Kündingungsfrist und danach die gesetzlichen und tariflichen Fristen. Bin ich da auf den "unkündbaren Seite"; sprich Punkt 1.?
Vielen Dank und Grüße sagt gabi
Mitglied inaktiv - 05.09.2002, 15:45
Antwort auf:
Probezeit
Vielen Dank!
Liebe Grüße gabi
Mitglied inaktiv - 06.09.2002, 19:20