Positionswechsel und Kündigungsschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Positionswechsel und Kündigungsschutz

Hallo, ich bin Abteilungleiterin in Elternzeit und habe Prokura. Jetzt gab es einen Führungswechsel und diese wollen mir meinen Abteilungsleiterposten nach der Elternzeit nicht mehr wieder zurück geben, da jemand externes hierfür eingestellt werden soll. Ist das rechtens? Dann habe ich Prokura, habe ich dann dadurch keinen Kündigungsschutz mehr oder ganz normal? Vielen Dank und Gruß

Mitglied inaktiv - 18.12.2010, 13:53



Antwort auf: Positionswechsel und Kündigungsschutz

Hallo, entscheidend ist, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht! Ansonsten haben Sie Kü-Schutz Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.12.2010



Antwort auf: Positionswechsel und Kündigungsschutz

Hallo, damit man die Frage beantworten kann müsste man wissen: Was sagt Dein Arbeitsvertrag? Welche Stelle ist im Vertrag inkl. Nachträgen genannt? Ist die neue Position (wenn auch nicht die selbe) gelichwertig? Du hast nicht Anspruch auf die selbe Stelle, aber auf eine gleichwertige. dazu gehören neben Gehalt und Arbeitszeiten auch die Kompetenzen, die Hierarchie im Unternehmen. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 18.12.2010, 15:36



Antwort auf: Positionswechsel und Kündigungsschutz

Ich habe ein Schreiben worin steht, dass ich als Abteilungsleiterin beschäftigt bin und eine Zulage dafür erhalte. Das Schreiben habe ich da ich früher als Sachbearbeiterin tätig war und einen entsprechenden Vertrag habe. Die neue Position ist keine Führungsposition und die Tätigkeit sagt mir eigentlich nicht zu. Hirarchisch stehe ich direkt unter der Geschäftsleitung, die neue Position wäre auch unter der Geschäftsführung nur eben eine völlig andere Tätigkeit.

Mitglied inaktiv - 18.12.2010, 21:23



Antwort auf: Positionswechsel und Kündigungsschutz

Hallo, also wenn das Zusatzschreiben auch halbwegs beschreibt was eine "Abteilungsleiterin" ist, dann hast Du Anspruch auf eine gleichwertige Position. Hattest Du Personalvernatwortung? Warum stelt man jemanden (unbefristet?) ein, wenn man weiß, dass Du wiederkommen wirst? Ob Dir die neue Tätigleit zusagt ist was anderes, DAS ist nun nicht gesetzlich geregelt :-) Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 19.12.2010, 16:21



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