Planung der Elternzeit bei befristetem Arbeitsvertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Planung der Elternzeit bei befristetem Arbeitsvertrag

Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir meine Frage beantworten. Ich stehe momentan in einem befristeten Arbeitsverhältnis, für welches keine Sonderregelungen bzgl. Verlängerung in der Elternzeit bestehen (keine wissenschaftl. Mitarbeiterin o.ä.). Mein Vertrag endet also je nachdem, wann mein Baby zur Welt kommen wird ca. 5 Monate nach der Geburt am 30.09.. Bei meinem AG würde ich nun den Elternzeitantrag exakt bis zu diesem Datum stellen, mit Beginn zum Ende der MuSchu-Frist. Ist auch alles soweit schon mit AG mündlich geklärt und wir sind beiderseits offen für neue "Vertragsverhandlungen" für eventuelle Teilzeit während Elternzeit oder Zustandekommen eines neuen Vertrags nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Nun zu meiner Frage: Ich habe nun schon mehrfach gelesen, dass man die Elternzeit für die ersten zwei Jahre genau planen muss, sich also bei der Geburt entscheiden muss für welche Zeiträume man in Elternzeit gehen will. Wem gegenüber hat diese Planung denn Relevanz? Ist es nur wichtig gegenüber dem Arbeitgeber, oder interessiert sich auch der Staat dafür, z.B. die Agentur für Arbeit u.a.. Mir ist klar, dass jegliche Gewährung weiterer Elternzeit nur in Absprache mit dem jeweiligen Arbeitgeber möglich ist. Nehmen wir mal an ich würde meine Vertrag doch verlängert bekommen oder eine neue Stelle finden, weil ich dann vielleicht in Teilzeit arbeite und ich würde dann beispielsweise das halbe Jahr vor dem zweiten Geburtstag nochmal in Elternzeit gehen wollen. Und gehen wir davon aus mein AG ist damit einverstanden. Interessiert es dann irgendjemanden außer mich und meinen AG, dass ich diese Zeit noch nicht bei Erstantrag eingeplant hatte? Gleiche Frage wenn ich mich nach Ende meines Vertrages arbeitslos melde: Angenommen ich stehe vorläufig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und beziehe irgenwelche Leistungen von der AfA und stelle im zweiten Lebensjahr fest, es geht doch nicht, kann ich dann erneut Elternzeit beantragen oder müsste ich das jetzt schon wissen? Vielleicht erscheint mir das ja alles ganz logisch, wenn Sie mir eine Antwort geben. Aber im Moment finde ich doch alles recht verwirrend, zumal ich nicht ein Fallbeispiel gefunden habe auf welches sich meine Frage übertragen ließe. Schöne Grüße, Jasa.

von Jasa196 am 19.02.2014, 12:35



Antwort auf: Planung der Elternzeit bei befristetem Arbeitsvertrag

Hallo, gegenüber dem AG! Evtl. will es auch die Agenur f Arbeit sehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.02.2014



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